Die German Powder Systems Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hövelhof ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Paderborn hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mit Beschluss vom 26. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 97 IN 203/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Liemker Straße 29a in 33161 Hövelhof und wird durch Geschäftsführer Wolfgang Söhnchen vertreten.
Der Insolvenzantrag wurde von der Gesellschaft selbst gestellt. Er datiert vom 29. Mai 2026 und ging am 2. Juni 2026 beim Amtsgericht Paderborn ein. Nach knapp drei Monaten entschied das Insolvenzgericht, dass es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens kommt.
Grund hierfür ist die Abweisung mangels Masse. Eine solche Entscheidung ergeht nach § 26 InsO grundsätzlich dann, wenn das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht ausreicht, um zumindest die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken und kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wird.
Die German Powder Systems Beteiligungsgesellschaft mbH ist ihrem Geschäftszweck nach eine Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft. Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften.
Damit kann die Gesellschaft innerhalb einer Unternehmensstruktur insbesondere als Beteiligungsträgerin oder als persönlich haftende Gesellschafterin tätig werden. Ihr Unternehmensgegenstand ist folglich nicht auf einen klassischen operativen Geschäftsbetrieb beschränkt, sondern vor allem auf das Halten und Verwalten gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen und die Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen ausgerichtet.
Die Abweisung mangels Masse ist für Gläubiger von besonderer Bedeutung. Es wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet, in dem ein Insolvenzverwalter das Vermögen der Gesellschaft ermittelt, verwertet und einen möglichen Erlös nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften verteilt.
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Paderborn vom 26. August 2026 steht damit fest, dass der Eigenantrag der German Powder Systems Beteiligungsgesellschaft mbH nicht zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geführt hat, weil hierfür keine ausreichende Masse vorhanden ist.