Die Ardan 27.7N 5.7W GmbH mit Sitz in Köln ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Köln hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 24. August 2026 mangels Masse abgewiesen.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70a IN 440/25 geführt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Sechtemer Straße 5, 50968 Köln. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Axel Schmiegelow.
Beteiligungen, Finanzierung und Technologieprojekte als Geschäftsfelder
Die Ardan 27.7N 5.7W GmbH verfügt über einen breit gefassten Unternehmensgegenstand. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Beteiligung an unternehmerischen Projekten und anderen Unternehmen.
Zum Geschäftszweck gehören außerdem die Finanzierung, der Betrieb und die Vermarktung von Projekten, Dienstleistungen und Unternehmensbeteiligungen. Dabei nennt der Unternehmensgegenstand ausdrücklich die Bereiche Telekommunikation, Touristik, Handel, E-Commerce, Medien, Software und Informationstechnologie, Elektronik und Unterhaltungselektronik, Bioinformatik sowie Telematik.
Darüber hinaus darf die Gesellschaft Unternehmensbeteiligungen erwerben, verwalten und veräußern. Besonders hervorgehoben werden Beteiligungen an Technologieunternehmen sowie an Fonds, die ihrerseits insbesondere in Technologieunternehmen investieren.
Auch die Unternehmensberatung in den genannten Geschäftsfeldern sowie die Durchführung von Handelsgeschäften gehören zum Tätigkeitsbereich.
Damit ist die Gesellschaft insbesondere aufgrund ihres Beteiligungs- und Finanzierungsgeschäfts dem Bereich der Beteiligungsunternehmen zuzuordnen.
Gläubiger hatte Insolvenzantrag gestellt
Anders als bei einem Eigenantrag wurde das Verfahren nicht von der Ardan 27.7N 5.7W GmbH selbst eingeleitet. Nach den Angaben des Amtsgerichts Köln ging am 10. Dezember 2025 der Insolvenzantrag eines Gläubigers ein.
Über diesen Antrag entschied das Insolvenzgericht nun mehr als acht Monate später. Mit Beschluss vom 24. August 2026 wurde der Antrag mangels Masse abgewiesen.
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wurde. Ein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ardan 27.7N 5.7W GmbH wird daher auf Grundlage dieses Antrags nicht eröffnet.