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GEMCY GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung über Betreiber einer Handelsplattform für Uhren und Schmuck angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die GEMCY GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 19. August 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 505 IN 182/26 geführt.

Die GEMCY GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 98266 eingetragen. Als Geschäftsanschrift wird die Pempelforter Straße 50 in 40211 Düsseldorf angegeben. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Marcin Slawomir Szulecki.

Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Umsetzung und der Betrieb einer Handelsplattform im Internet für den An- und Verkauf von Uhren und Schmuck. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft Beratungsleistungen in diesen Bereichen an. Damit ist das Unternehmen insbesondere dem E-Commerce sowie dem Uhren- und Schmuckhandel zuzuordnen.

Das Amtsgericht Düsseldorf ordnete am 19. August 2026 um 10:42 Uhr Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 InsO an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Kischko aus Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der GEMCY GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind seit der gerichtlichen Anordnung nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum Nachteil der Gläubiger verändert.

Zudem dürfen Schuldner der GEMCY GmbH nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Das Gericht hat außerdem Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die GEMCY GmbH untersagt, soweit davon keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Bei der Entscheidung handelt es sich zunächst um Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren. Ein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEMCY GmbH ist damit noch nicht eröffnet. Das Insolvenzgericht muss nun prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen.

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