Die PEH Trading GmbH mit Sitz in Mannheim ist von einer Abweisung ihres Insolvenzantrags mangels Masse betroffen. Das Amtsgericht Mannheim hat den Antrag des Unternehmens auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 1038/26 geführt.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 713451 eingetragen. Als Geschäftsanschrift ist die Augustaanlage 57 in 68165 Mannheim angegeben. Vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Nosratollah Hajati Modaraei, dessen Aufenthalt laut gerichtlicher Bekanntmachung unbekannt ist. Zudem wird der Gesellschafter Prof. Dr. Jörg Reymendt genannt. Zum Verfahrenspfleger wurde Rechtsanwalt Hagen Straßburg aus Mannheim bestellt.
Die PEH Trading GmbH ist vor allem im internationalen Handel mit Industriegütern, Industrieanlagen und Maschinen tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehören der Vertrieb und die Lieferung sowohl gebrauchter als auch neuer Industriegüter, Anlagen, Maschinen und Rohstoffe. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Ausrüstungen und Produkten für die pharmazeutische Industrie und die Lebensmittelindustrie, insbesondere für Kunden im westasiatischen Raum.
Darüber hinaus umfasst die Geschäftstätigkeit die technische Beratung und Planung von Lager- und Verkaufsräumen für Unternehmen der Pharma- und Lebensmittelbranche. Auch Vor-Ort-Kundendienstleistungen nach dem Verkauf, insbesondere in Westasien, gehören zum Unternehmensgegenstand.
Der Insolvenzantrag wurde von der PEH Trading GmbH selbst gestellt. Das Amtsgericht Mannheim kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung mangels ausreichender Masse nicht gegeben sind. Der Antrag wurde daher mangels Masse abgewiesen.
Eine solche Entscheidung nach § 26 InsO bedeutet, dass das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Ein Insolvenzverfahren mit Bestellung eines Insolvenzverwalters und anschließender Verteilung einer Insolvenzmasse wird deshalb nicht eröffnet.
Der Beschluss des Amtsgerichts Mannheim datiert vom 17. Juni 2026.