Die ESJ Spiel- und Unterhaltungsautomaten GmbH mit Sitz in Eisenhüttenstadt ist vorerst nicht mehr von den zuvor angeordneten insolvenzrechtlichen Sicherungsmaßnahmen betroffen. Nachdem die antragstellende Gläubigerin das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt hatte, hob das Amtsgericht Frankfurt (Oder) am 17. August 2026 sämtliche zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen auf. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 IN 208/26 geführt.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter HRB 5313 FF eingetragen. Als Geschäftsanschrift wird Oberschleuse 1 in 15890 Eisenhüttenstadt angegeben.
Gegenstand des Unternehmens ist die Aufstellung und der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsautomaten sowie der Handel mit entsprechenden Automaten. Darüber hinaus gehört der Betrieb von Spielhallen und Spielcafés zum Geschäftszweck.
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens hatte das Amtsgericht Frankfurt (Oder) zunächst am 31. Juli 2026 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO angeordnet. Dazu gehörten die vorläufige Insolvenzverwaltung, die einstweilige Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie die Anordnung, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung vorgenommen werden durften.
Zu einer regulären Eröffnung des Insolvenzverfahrens kam es aufgrund dieses Antrags jedoch nicht. Die antragstellende Gläubigerin erklärte am 17. August 2026 die Hauptsache für erledigt. Daraufhin hob das Insolvenzgericht noch am selben Tag die zuvor angeordneten Maßnahmen vollständig auf.
Damit bestehen die am 31. Juli 2026 angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Insolvenzverwaltung nicht mehr. Wichtig ist dabei die Abgrenzung zu einer Abweisung mangels Masse: Eine solche Entscheidung liegt hier nicht vor. Ausschlaggebend für die Aufhebung war vielmehr die Erledigungserklärung der antragstellenden Gläubigerin.