Ein Inkassobrief im Briefkasten sorgt schnell für Verunsicherung. Eine angeblich offene Rechnung, zusätzliche Gebühren und eine kurze Zahlungsfrist vermitteln den Eindruck, dass sofort gehandelt werden müsse. Genau diesen Druck machen sich Betrüger zunutze. Mit gefälschten Inkassoschreiben versuchen sie, Verbraucher zur Überweisung von Geld zu bewegen – teilweise auf ausländische Konten.
Besonders gefährlich: Die Schreiben können auf den ersten Blick professionell aussehen. Sie enthalten Namen angeblicher Inkassounternehmen, Geschäftsanschriften, Rechtsanwälte, Aktenzeichen und konkrete Bankverbindungen. Das allein beweist jedoch nicht, dass eine Forderung tatsächlich besteht.
Diese Angaben tauchen in verdächtigen Inkassoschreiben auf
Zu den von Ihnen genannten Fällen gehören folgende Zahlungsdaten:
IKS Inkasso Solution
Geschäftsführung: Frank Brunner
Grafenberger Allee 348, 40235 Düsseldorf
Angegebener Zahlungsempfänger: IKS INKAS S.L
IBAN: DK11 8900 0046 6975 87
Ziel Inkasso GmbH
Genannt werden: Dr. RA Gustav Kowalski und RA Hans Singler
Siedlung 48, 99834 Gerstungen
Als Internetadresse wird „zielinkasso.com“ angegeben.
FD Inkasso Management
Tübingerstr. 75, 40593 Düsseldorf
Angegebener Zahlungsempfänger: Fundacya Help
IBAN: PL62 1020 1912 0000 9402 0240 9514
Wichtig: Diese Angaben stammen aus den von Ihnen übermittelten Informationen. Ohne zusätzliche Überprüfung sollte daraus nicht geschlossen werden, dass tatsächlich existierende Unternehmen oder Personen mit gleichem oder ähnlichem Namen hinter den Schreiben stehen. Betrüger können Namen, Anschriften oder Identitäten Dritter missbrauchen.
Auffällig: Das Geld soll ins Ausland
Ein Warnsignal kann sein, wenn ein angeblich deutsches Inkassounternehmen eine Überweisung auf ein ausländisches Konto verlangt. Die Länderkennung einer IBAN steht am Anfang: DK bezeichnet Dänemark, PL Polen.
Eine ausländische IBAN ist für sich genommen allerdings kein Beweis für Betrug. Unternehmen dürfen grundsätzlich auch Konten in anderen EU-Staaten verwenden. Verdächtig wird es insbesondere dann, wenn weitere Ungereimtheiten hinzukommen – etwa ein unbekannter Zahlungsempfänger, eine Forderung, die der Empfänger überhaupt nicht kennt, widersprüchliche Unternehmensangaben oder massiver Zeitdruck.
Erst prüfen, dann zahlen
Wer ein unbekanntes Inkassoschreiben erhält, sollte deshalb nicht aus Angst sofort überweisen. Zunächst sollte geklärt werden, woher die ursprüngliche Forderung stammen soll: Welcher Vertrag wurde angeblich geschlossen? Wer ist der ursprüngliche Gläubiger? Wann soll die Forderung entstanden sein? Wie setzt sich der verlangte Betrag zusammen?
Auch das Inkassounternehmen selbst sollte überprüft werden. Gerade ein professionelles Erscheinungsbild, ein deutscher Firmenname oder die Nennung eines Rechtsanwalts sind keine Garantie dafür, dass das Schreiben echt ist.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn man sich sicher ist, niemals einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen oder eine entsprechende Bestellung aufgegeben zu haben. Dann sollte man nicht einfach bezahlen, nur um „Ruhe zu haben“.
Bereits überwiesen? Dann zählt Geschwindigkeit
Wer erst nach einer Überweisung bemerkt, dass möglicherweise ein Betrug vorliegt, sollte unverzüglich seine Bank kontaktieren und nachfragen, ob die Überweisung noch gestoppt beziehungsweise zurückgerufen werden kann. Zusätzlich können die Unterlagen für eine Strafanzeige wichtig sein.
Das verdächtige Schreiben sollte deshalb nicht weggeworfen werden. Briefumschlag, E-Mails, Telefonnummern, Kontodaten, Aktenzeichen und sonstige Kommunikation können später bei der Aufklärung helfen.
Die wichtigste Regel
Ein Inkassoschreiben bedeutet nicht automatisch, dass die darin verlangte Summe tatsächlich bezahlt werden muss. Keine Forderung ungeprüft überweisen. Erst wenn Gläubiger, Forderungsgrund, Inkassounternehmen und Zahlungsdaten nachvollziehbar sind, sollte über eine Zahlung entschieden werden.