Die Polykarp Schnell GmbH aus Obernheim befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Hechingen hat am 14. August 2026 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 247/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Oberen Dorfstraße 53 in 72364 Obernheim und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 400635 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Christoph Günther. Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Unternehmen selbst gestellt.
Die Polykarp Schnell GmbH ist in der Möbel- und Zulieferindustrie tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehören der Vertrieb von Möbeln aller Art sowie die Herstellung und der Vertrieb von Kunststoffteilen für die Möbelindustrie und verwandte Industriezweige. Darüber hinaus führt das Unternehmen Holzbearbeitungen aller Art aus und handelt mit entsprechenden Erzeugnissen.
Das Amtsgericht Hechingen ordnete am 14. August 2026 um 10:36 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli aus Stuttgart bestellt.
Die Geschäftsführung darf seitdem nicht mehr uneingeschränkt über das Vermögen des Unternehmens verfügen. Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Besonders weitreichend sind die gerichtlichen Anordnungen hinsichtlich der finanziellen Mittel: Der Polykarp Schnell GmbH wurde untersagt, selbst über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Insoweit wurde die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. Dieser darf Bankguthaben und Forderungen einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen.
Auch Schuldner der Polykarp Schnell GmbH dürfen nicht mehr unmittelbar an das Unternehmen zahlen. Zudem hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich untersagt und bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter soll das vorhandene Vermögen sichern und prüfen, ob dieses zur Deckung der Kosten eines Insolvenzverfahrens ausreicht. Darüber hinaus wurde Ilkin Bananyarli als Sachverständiger damit beauftragt festzustellen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Mit dem Beschluss vom 14. August 2026 ist das Insolvenzverfahren über die Polykarp Schnell GmbH noch nicht eröffnet. Über die Eröffnung wird das Amtsgericht Hechingen nach Abschluss der erforderlichen Prüfungen entscheiden.