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Fahrrad- und E-Commerce-Unternehmen haveabike GmbH aus München in vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die haveabike GmbH aus München befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht München hat am 14. August 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1542 IN 3047/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Winzererstraße 49a in 80797 München und ist beim Amtsgericht München unter HRB 208388 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Alexander End. Der Insolvenzantrag wurde von der Gesellschaft selbst gestellt.

Die haveabike GmbH ist im Fahrradhandel und im E-Commerce tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehören der Handel mit Fahrrädern sowie deren Instandsetzung. Darüber hinaus betreibt das Unternehmen E-Commerce-Geschäfte. Dazu zählen insbesondere die Entwicklung und der Betrieb von Handelsplattformen im Internet sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, soweit es sich nicht um erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt.

Das Amtsgericht München ordnete am 14. August 2026 um 9:30 Uhr zur Sicherung des Unternehmensvermögens die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21 und 22 InsO an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt aus München bestellt.

Die Geschäftsführung verliert mit dieser sogenannten schwachen vorläufigen Insolvenzverwaltung nicht vollständig ihre Verfügungsbefugnis. Verfügungen der haveabike GmbH über Vermögensgegenstände sind jedoch nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt nach dem Gerichtsbeschluss ausdrücklich auch für die Einziehung noch offener Forderungen des Unternehmens.

Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen sollen verhindern, dass sich die Vermögenslage der Gesellschaft bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag nachteilig verändert. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält damit die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation und das vorhandene Vermögen zu überprüfen und zu sichern.

Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die haveabike GmbH ist mit dem Beschluss noch nicht erfolgt. Zunächst muss das Amtsgericht München insbesondere prüfen, ob ein Insolvenzgrund besteht und die Voraussetzungen für die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.

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