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IM Immobilien UG & Co. KG und Verwaltungsgesellschaft: Insolvenzanträge mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die IM Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Oldenburg in Holstein sowie ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die IM Immobilien Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) aus Hamburg, sind von Insolvenzverfahren betroffen. Das Amtsgericht Hamburg hat die Anträge auf Eröffnung der Insolvenzverfahren über beide Gesellschaften am 13. Juli 2026 mangels Masse abgewiesen.

Das Verfahren über das Vermögen der IM Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG wurde unter dem Aktenzeichen 67a IN 530/25 geführt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Lübeck unter HRA 7964 HL eingetragen und hat ihre Anschrift in der Platanenallee 19b, 23758 Oldenburg.

Persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft ist die IM Immobilien Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) mit Anschrift in der Schatzmeisterstraße 26 in Hamburg. Diese wird durch Geschäftsführer Hamed Sharezaei vertreten.

Gegenstand der Tätigkeit der IM Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist die Verwaltung von Grundstücken sowie deren Vermietung und Verpachtung. Hinzu kommen sonstige Geschäfte, die mit der Verwaltung und Nutzung der Grundstücke im Zusammenhang stehen. Das Unternehmen ist damit dem Bereich der Immobilienverwaltung und -bewirtschaftung zuzuordnen.

Auch über das Vermögen der IM Immobilien Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) war beim Amtsgericht Hamburg ein eigenes Insolvenzeröffnungsverfahren anhängig. Dieses wurde unter dem Aktenzeichen 67a IN 531/25 geführt. Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung eigener Immobilien sowie die Ausübung aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Nach den Bekanntmachungen waren die Insolvenzanträge für beide Gesellschaften am 9. Dezember 2025 beim Gericht eingegangen und jeweils von den Schuldnerinnen selbst gestellt worden. Das Amtsgericht Hamburg entschied schließlich am 13. Juli 2026, die Eröffnung beider Insolvenzverfahren mangels Masse abzulehnen.

Damit wurden weder über die IM Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG noch über ihre Verwaltungsgesellschaft reguläre Insolvenzverfahren eröffnet. Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des jeweiligen Insolvenzverfahrens zu decken.

Hinweis zu einer Unstimmigkeit in der Bekanntmachung: Beim Verfahren der IM Immobilien Verwaltung UG wird als Eingang des Antrags „09.12.2025“ genannt, anschließend jedoch von einem Antrag der Schuldnerin „vom 09.12.2026“ gesprochen. Da die gerichtliche Entscheidung bereits vom 13. Juli 2026 stammt, kann dieses zweite Datum zeitlich nicht zutreffen und dürfte auf einem Schreibfehler in der Bekanntmachung beruhen.

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