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Neue Fake-Inkassos im Umlauf: Verbraucher sollten auf diese Konten keinesfalls Geld überweisen

geralt (CC0), Pixabay

Verbraucherschützer warnen vor einer weiteren Welle betrügerischer Inkassoschreiben. Kriminelle verschicken derzeit Zahlungsaufforderungen unter den Bezeichnungen „BLOCK INKASSO“ beziehungsweise „KOCK INKASSO“ und setzen Empfänger mit angeblich offenen Forderungen unter Druck. Ziel der Schreiben ist es, Verbraucher zu Überweisungen auf die angegebenen Konten zu bewegen.

Angebliche Inkassobüros mit Hildesheimer Anschrift

In den Schreiben wird unter anderem folgende Anschrift verwendet:

BLOCK INKASSO oder KOCK INKASSO
Kaiser-Friedrich-Straße 10
31134 Hildesheim

Die Schreiben wirken häufig professionell gestaltet und enthalten Aktenzeichen, Fristen sowie die Androhung weiterer Kosten oder gerichtlicher Maßnahmen. Gerade diese offiziell wirkende Aufmachung soll Vertrauen schaffen und Betroffene zu einer schnellen Zahlung bewegen.

Diese Bankverbindungen sollten Verbraucher besonders prüfen

In den aktuellen Schreiben werden unter anderem folgende Kontoverbindungen genannt:

Empfänger: Forderungsmanagement BLOCK
IBAN: DE97 1001 7997 7945 3833 95

sowie

Empfänger: Forderungsmanagement KOCK
IBAN: DE69 1001 7997 7975 4967 73

Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte die Forderung sorgfältig überprüfen und keinesfalls vorschnell Geld überweisen.

Typische Merkmale betrügerischer Inkassoschreiben

Betrugsfälle dieser Art folgen häufig einem ähnlichen Muster. Die Täter behaupten, es bestünden offene Forderungen aus Gewinnspielen, Internetverträgen oder anderen angeblichen Rechtsgeschäften. Oft werden hohe Mahngebühren oder Inkassokosten verlangt und kurze Zahlungsfristen gesetzt.

Nicht selten drohen die Schreiben mit Schufa-Einträgen, Gerichtsverfahren oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, obwohl hierfür keine rechtliche Grundlage besteht.

So sollten Betroffene reagieren

Wer ein solches Inkassoschreiben erhält, sollte:

  • keine vorschnelle Zahlung leisten,
  • die behauptete Forderung genau prüfen,
  • sich nicht von kurzen Fristen oder Drohungen unter Druck setzen lassen,
  • die Echtheit des Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister überprüfen,
  • bei Zweifeln die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt einschalten.

Wurde bereits Geld überwiesen, empfiehlt es sich, umgehend die eigene Bank zu kontaktieren. Unter Umständen kann eine Überweisung noch gestoppt oder zurückgerufen werden. Zusätzlich sollte Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.

Vorsicht bleibt der beste Schutz

Gefälschte Inkassoschreiben gehören seit Jahren zu den häufigsten Betrugsmaschen. Die Täter verändern regelmäßig Firmennamen, Anschriften und Kontoverbindungen, um ihre Schreiben glaubwürdig erscheinen zu lassen.

Verbraucher sollten daher grundsätzlich misstrauisch werden, wenn sie Zahlungsaufforderungen für angebliche Forderungen erhalten, an die sie sich nicht erinnern können. Vor einer Überweisung sollte immer geprüft werden, ob die Forderung tatsächlich besteht und das Inkassounternehmen seriös tätig ist.

Fazit

Die aktuellen Schreiben von „BLOCK INKASSO“ beziehungsweise „KOCK INKASSO“ zeigen erneut, wie professionell Betrüger inzwischen auftreten. Offiziell wirkende Briefe und konkrete Bankverbindungen sollen den Eindruck einer berechtigten Forderung vermitteln. Wer eine unerwartete Zahlungsaufforderung erhält, sollte Ruhe bewahren, die Forderung sorgfältig prüfen und keinesfalls ungeprüft Geld auf die angegebenen Konten überweisen.

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