Die ICM GmbH mit Sitz in Mannheim ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 4 IN 2019/26 geführt. Mit Beschluss vom 7. August 2026 um 22.00 Uhr hat das Insolvenzgericht umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe aus Mannheim zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die ICM GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in der Reichenbachstraße 21 bis 23 in 68309 Mannheim und ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 758376 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführerin Melek Ekinci.
Gegenstand des Unternehmens ist der Wärme, Kälte und Schallschutz sowie die damit zusammenhängende Sanierung und der Lüftungsbau. Die ICM GmbH ist damit insbesondere im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung und des baulichen Wärme, Kälte und Schallschutzes tätig. Zu ihrem Geschäftsfeld gehören außerdem Sanierungsarbeiten, die mit diesen Tätigkeiten verbunden sind, sowie Arbeiten im Bereich von Lüftungsanlagen.
Die Gesellschaft ist dabei keineswegs erst im Jahr 2026 neu gegründet worden. Vielmehr geht sie auf einen bereits zuvor bestehenden Geschäftsbetrieb zurück. Im Februar 2026 wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen und der Sitz von Ludwigshafen am Rhein nach Mannheim verlegt. Im Zuge dieser Veränderung wurde die Gesellschaft beim Amtsgericht Mannheim unter der heutigen Handelsregisternummer HRB 758376 eingetragen.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Mannheim werden die wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten der ICM GmbH während des laufenden Insolvenzantragsverfahrens erheblich eingeschränkt. Verfügungen über Gegenstände des Unternehmensvermögens sind grundsätzlich nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Besonders weitreichende Regelungen hat das Gericht für die Bankkonten und offenen Forderungen der Gesellschaft getroffen. Der ICM GmbH wurde untersagt, über ihre Bankkonten und Außenstände ganz oder teilweise selbst zu verfügen. In diesem Bereich ist die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Dr. Jürgen Erbe darf damit Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen.
Darüber hinaus wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Sonderkonten einzurichten und über diese zu verfügen. Die Kreditinstitute, bei denen Konten der ICM GmbH geführt werden, müssen ihm Auskunft erteilen.
Auch die Geschäftspartner und Kunden, die der ICM GmbH noch Geld schulden, sind von der gerichtlichen Anordnung unmittelbar betroffen. Ihnen wurde untersagt, Zahlungen weiterhin direkt an die Gesellschaft zu leisten. Entsprechende Leistungen dürfen unter Beachtung des Gerichtsbeschlusses nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden.
Dr. Jürgen Erbe erhält zudem umfassende Kontroll und Prüfungsrechte. Er darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der ICM GmbH einschließlich der Nebenräume betreten und dort Nachforschungen anstellen. Die Geschäftsführung muss ihm Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen gewähren und auf Verlangen entsprechende Unterlagen herausgeben. Außerdem ist die Gesellschaft verpflichtet, sämtliche Auskünfte zu erteilen, die für die Sicherung einer möglichen späteren Insolvenzmasse und für die Aufklärung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich sind.
Zu den zentralen Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters gehört es nun, das vorhandene Vermögen der ICM GmbH zu sichern und zu erhalten. Gleichzeitig muss er prüfen, ob das Vermögen der Gesellschaft ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Zusätzlich hat das Amtsgericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die ICM GmbH grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt, soweit die im Beschluss genannten gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Bei den jetzt angeordneten Maßnahmen handelt es sich zunächst um Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzantragsverfahren. Über die eigentliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist damit noch nicht entschieden. Das Amtsgericht Mannheim wird nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und insbesondere der vorhandenen Vermögenswerte darüber entscheiden, wie das Verfahren unter dem Aktenzeichen 4 IN 2019/26 weitergeführt wird.