Milliardenverluste, zehntausende Geschädigte, verschwundenes Gold, nicht existente Container und erfundene Milliardenguthaben: Die vergangenen zwei Jahrzehnte haben in Deutschland einige der spektakulärsten Fälle des Kapitalanlagebetrugs hervorgebracht.
Nicht jeder große Anlegerskandal führte allerdings zu einer Verurteilung wegen Betrugs. Manche Verfahren endeten mit anderen Straftatbeständen, andere gar nicht mit einem Urteil. Trotzdem zeigen die Fälle eindrucksvoll, wie unterschiedlich Anleger getäuscht wurden – vom klassischen Schneeballsystem bis zum börsennotierten DAX-Konzern.
Die folgende Auswahl ist deshalb keine mathematische Rangliste, sondern orientiert sich an Schadenshöhe, Zahl der Geschädigten und Bedeutung der Strafverfahren.
Phoenix Kapitaldienst – 30.000 Anleger und gefälschte Gewinne
Einer der ersten großen Prozesse des Betrachtungszeitraums war der Fall Phoenix Kapitaldienst.
Das Frankfurter Unternehmen versprach seinen Kunden Gewinne aus Termin- und Optionsgeschäften. Tatsächlich wurde spätestens seit Ende der 1990er-Jahre nur ein geringer Teil des Anlegergeldes wie vorgesehen investiert. Ein erheblicher Teil floss in ein Schneeballsystem, mit dem unter anderem Altanleger und laufende Kosten bezahlt wurden.
Rund 30.000 Anleger waren betroffen. Der Schaden wurde im Strafverfahren auf rund 300 Millionen Euro geschätzt. 2006 verurteilte das Landgericht Frankfurt einen ehemaligen Prokuristen wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung zu sieben Jahren und vier Monaten Haft. Eine frühere Geschäftsführerin erhielt wegen Untreue zwei Jahre und drei Monate.
Phoenix zeigte schon damals ein Grundmuster vieler späterer Skandale: Auf dem Papier wurden Gewinne ausgewiesen, die tatsächlich nie erwirtschaftet worden waren.
S&K – Luxusleben mit Anlegergeldern und ein Monsterprozess
Kaum ein Anlageskandal war öffentlich so spektakulär wie S&K. Die Firmengründer Stephan S. und Jonas K. präsentierten sich mit Luxusautos, Villen und einem ausgesprochen extravaganten Lebensstil.
Die Anklage ging ursprünglich davon aus, dass Anleger um rund 240 Millionen Euro geschädigt worden seien. Der Prozess vor dem Landgericht Frankfurt entwickelte sich zu einem der größten Wirtschaftsstrafverfahren seiner Zeit.
Das juristisch Interessante: Am Ende wurden die beiden S&K-Gründer nicht wegen des zunächst im Raum stehenden umfassenden Anlegerbetrugs verurteilt, sondern insbesondere wegen Untreue. Das Landgericht verhängte 2017 gegen die beiden Hauptangeklagten jeweils acht Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe. Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich anschließend ebenfalls mit dem Komplex.
Gerade S&K verdeutlicht, dass zwischen dem öffentlich wahrgenommenen „Anlagebetrug“ und dem strafrechtlich nachweisbaren Tatbestand erhebliche Unterschiede bestehen können.
Infinus – 22.000 Anleger und 160 Verhandlungstage
Der Infinus-Komplex gehört schon wegen des Umfangs des Prozesses in diese Liste.
Von November 2015 bis Juli 2018 verhandelte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden gegen sechs Angeklagte. Die Beweisaufnahme erstreckte sich über mehr als 160 Verhandlungstage, 238 Zeugen sowie mehrere Sachverständige wurden gehört.
Nach Überzeugung des Gerichts verfügte die Unternehmensgruppe über kein tragfähiges Geschäftsmodell. Sie war vielmehr auf immer neues Anlegerkapital angewiesen. Das Gericht bewertete das System als eine Art Schneeballsystem.
Im angeklagten Zeitraum waren rund 22.000 Anleger betroffen. Den strafrechtlich festgestellten Betrugsschaden bezifferte das Gericht auf 157,6 Millionen Euro, wobei der tatsächlich eingetretene Vermögensverlust laut Gericht noch deutlich höher lag.
Der Hauptangeklagte erhielt acht Jahre Haft. Die übrigen Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und sechs Monaten sowie sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Infinus gehört damit zu den umfangreichsten Anlegerstrafverfahren, die ein deutsches Landgericht in den vergangenen Jahrzehnten bewältigen musste.
BWF-Stiftung – wenn aus Gold plötzlich wertloses Metall wird
Besonders anschaulich war der Fall der sogenannten BWF-Stiftung.
Das Versprechen klang verlockend: Anleger sollten Gold erwerben, das für sie eingelagert und später zu einem garantierten höheren Preis zurückgekauft werden sollte.
Rund 6.000 bis 6.500 Anleger investierten etwa 50 Millionen Euro. Doch bei einer Durchsuchung stellte sich heraus, dass ein erheblicher Teil der vermeintlichen Goldbarren nicht aus echtem Gold bestand.
2017 verurteilte das Landgericht Berlin vier Verantwortliche wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und sechs Jahren.
Der BWF-Fall wurde damit zu einem Sinnbild dafür, wie vermeintlich „greifbare“ Sachwerte Anlegern eine Sicherheit vermitteln können, die tatsächlich gar nicht vorhanden ist.
P&R – der Milliardenprozess, der niemals stattfand
Rein von seiner Größenordnung stellt P&R viele andere Fälle in den Schatten.
Rund 54.000 Anleger hatten Milliardenbeträge in vermeintliche Frachtcontainer investiert. Das Geschäftsmodell sah vor, dass Anleger Container kauften, diese an P&R zurückvermieteten und anschließend Mietzahlungen sowie einen späteren Rückkaufpreis erhalten sollten.
Das Problem: Ab 2007 wurden nach den Ermittlungen mehr Container an Anleger verkauft, als tatsächlich vorhanden waren. Beim Zusammenbruch 2018 betrug die Fehlbestandsquote nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 60 Prozent.
Die Staatsanwaltschaft München I erhob 2019 gegen den maßgeblichen Verantwortlichen Heinz R. Anklage wegen 414 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs. Diese Anklage betraf allerdings nur einen winzigen Ausschnitt des Gesamtkomplexes – 268 Anleger und einen Schaden von knapp 18 Millionen Euro. Insgesamt hatten rund 54.000 Kunden bei P&R investiert.
Zu dem erwarteten Mammutprozess kam es jedoch nicht.
Das Landgericht München I stellte das Strafverfahren im Juli 2019 ein, nachdem der Angeklagte aufgrund einer schweren Erkrankung dauerhaft verhandlungsunfähig geworden war.
So blieb ausgerechnet einer der größten deutschen Anlageskandale ohne strafgerichtliches Urteil gegen seine zentrale Figur.
PIM Gold – 10.000 Anleger warten auf Gold, das fehlte
Auch PIM Gold setzte auf das Vertrauen der Menschen in Edelmetalle.
Seit 2008 verkaufte das Unternehmen unterschiedliche Goldmodelle. Anlegern wurde unter anderem Bonusgold versprochen, wenn sie ihr Gold beim Unternehmen verwahren ließen.
Am Ende standen Lieferverpflichtungen von etwa 3,38 Tonnen Gold im Raum. Bei einer Durchsuchung fanden Ermittler zunächst lediglich 228 Kilogramm; später konnten weitere Bestände sichergestellt werden. Rund 10.000 Anleger waren betroffen.
Das Landgericht Darmstadt verurteilte den früheren PIM-Geschäftsführer 2022 wegen Betrugs und Geldwäsche zu sechs Jahren und neun Monaten Haft.
PIM Gold zeigt ebenso wie BWF, dass Anlegerbetrug keineswegs nur mit abstrakten Fonds, Aktien oder komplizierten Finanzprodukten funktioniert. Gerade das vermeintlich physisch vorhandene Gold erzeugte Vertrauen.
German Property Group – Milliarden eingesammelt, Millionen vor Gericht
Zu den jüngsten großen Fällen gehört die German Property Group, früher unter dem Namen Dolphin Trust bekannt.
Das Unternehmen sammelte insbesondere bei internationalen Anlegern Geld für Immobilienprojekte in Deutschland ein. Nach Recherchen von NDR und weiteren Medien investierten zwischen 15.000 und 25.000 Anleger insgesamt etwa eine bis 1,5 Milliarden Euro.
Der Strafprozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer Charles Smethurst fand 2025 vor dem Landgericht Hildesheim statt.
Die ursprüngliche Anklage umfasste 27 Fälle mit einem Schaden von 56 Millionen Euro. Nach einer Verständigung konzentrierte sich das Verfahren jedoch auf wenige Fälle. Das Gericht sah schließlich einen Betrugsschaden von 26,5 Millionen Euro als erwiesen an und verurteilte Smethurst zu sechs Jahren und elf Monaten Haft.
Der mutmaßliche wirtschaftliche Gesamtschaden des Unternehmenskomplexes liegt damit erheblich über dem Ausschnitt, der tatsächlich Gegenstand des abschließenden Strafurteils war.
Wirecard – der größte Prozess ist noch nicht beendet
Und dann ist da natürlich Wirecard.
Der Zusammenbruch des ehemaligen DAX-Konzerns im Jahr 2020 erschütterte nicht nur Anleger, sondern das Vertrauen in Wirtschaftsprüfer, Finanzaufsicht und den deutschen Kapitalmarkt.
Die Staatsanwaltschaft München I geht in ihrer Anklage davon aus, dass Verantwortliche über Jahre ein angeblich hochprofitables Drittpartnergeschäft erfunden und dadurch die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Konzerns verschleiert hätten. Allein Banken sollen aufgrund der vorgelegten Unternehmenszahlen Kredite von rund 1,7 Milliarden Euro ausgereicht haben; hinzu kamen Schuldverschreibungen über etwa 1,4 Milliarden Euro.
Der Aufwand der Ermittlungen war enorm: Die Staatsanwaltschaft sprach von mehr als 700 Aktenbänden, 42 Terabyte Daten, rund 450 Vernehmungen sowie internationaler Rechtshilfe in zahlreichen Staaten.
Seit dem 8. Dezember 2022 stehen unter anderem der frühere Vorstandsvorsitzende Markus Braun und weitere Angeklagte vor dem Landgericht München I.
Und der Prozess dauert an.
Das Oberlandesgericht München veröffentlichte im Mai 2026 weitere Verhandlungstermine bis zum 23. Dezember 2026 und betonte ausdrücklich, daraus könne noch nicht auf ein Ende der Hauptverhandlung geschlossen werden.
Für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Parallel beschäftigt Wirecard die Zivilgerichte in tausenden Verfahren. Auch das Kapitalanleger-Musterverfahren läuft 2026 weiter; allein über Erweiterungen des Musterverfahrens waren mehr als 2.000 Anträge zu bearbeiten.
Was sich durch fast alle Fälle zieht
Ob Phoenix, Infinus, BWF, P&R oder Wirecard – die Produkte und Geschichten unterscheiden sich erheblich. Die wiederkehrenden Mechanismen sind jedoch erstaunlich ähnlich.
Anleger vertrauen auf vermeintlich erfolgreiche Geschäftsmodelle, regelmäßig fließende Ausschüttungen, beeindruckende Unternehmenszahlen oder scheinbar besonders sichere Sachwerte. Solange Geld zurückkommt, sinkt die Bereitschaft, kritische Fragen zu stellen.
Bei mehreren der großen Fälle wurden zudem neue Gelder benötigt, um Verpflichtungen gegenüber früheren Anlegern erfüllen zu können. Genau dadurch können solche Konstruktionen über Jahre funktionieren.
Und noch etwas zeigen die vergangenen 20 Jahre: Ein großer Strafprozess bedeutet für geschädigte Anleger längst nicht automatisch, dass sie ihr Geld zurückbekommen.
Strafrecht, Insolvenzrecht und individuelle Schadensersatzansprüche laufen häufig auf völlig unterschiedlichen Gleisen. Selbst eine jahrelange Haftstrafe eines Verantwortlichen beantwortet noch nicht die entscheidende Frage des Anlegers:
Wo ist mein Geld – und gegen wen kann ich meinen Schaden überhaupt noch durchsetzen?
Von Phoenix im Jahr 2006 bis zum bis heute laufenden Wirecard-Prozess hat sich deshalb eines nicht geändert: Hinter den gigantischen Schadenssummen stehen zehntausende einzelne Menschen, die oftmals ihre Altersvorsorge, Ersparnisse oder einen erheblichen Teil ihres Vermögens verloren haben.
Die Namen der Skandale ändern sich. Die Mechanismen dahinter leider weit weniger.