Die d.i.i. 14. Neubau C GmbH i.L. befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Frankfurt am Main ordnete am 31. Juli 2026 um 10:39 Uhr im Verfahren unter dem Aktenzeichen 810 IN 1009/26 D-12- die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft an.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing, mit weiterer Geschäftsanschrift Biebricher Allee 2, Wiesbaden, und ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 238406 eingetragen. Das Unternehmen befindet sich bereits in Liquidation (i.L.). Als Liquidator ist Frank Wojtalewicz bestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannte das Gericht Rechtsanwalt Miguel Grosser von der Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Gleichzeitig wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Damit dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.
Aus der veröffentlichten Insolvenzbekanntmachung geht kein Unternehmensgegenstand hervor. Aufgrund der Firmierung und der Bezeichnung als „Neubau C“ handelt es sich zwar offensichtlich um eine Projektgesellschaft, der konkrete Geschäftszweck wird in der Gerichtsveröffentlichung jedoch nicht genannt und lässt sich daher nicht verlässlich bestimmen.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu sichern. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Situation prüfen, vorhandene Vermögenswerte erfassen und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.
Besonders bemerkenswert ist, dass sich die Gesellschaft bereits in Liquidation befand. Die Liquidation dient grundsätzlich der geordneten Abwicklung eines Unternehmens. Stellt sich dabei heraus, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um sämtliche Verbindlichkeiten zu erfüllen, muss regelmäßig ein Insolvenzantrag gestellt werden. In diesem Fall übernimmt der vorläufige Insolvenzverwalter die Aufgabe, die Vermögenslage zu sichern und die Voraussetzungen für das weitere Verfahren zu prüfen.
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Erst nach Abschluss der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter entscheidet das Gericht, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Bis dahin unterliegen sämtliche wesentlichen Vermögensverfügungen der d.i.i. 14. Neubau C GmbH i.L. der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.