Die Verbraucherzentrale Sachsen geht juristisch gegen das Wohnungsportal Rentola vor. Nach Auffassung der Verbraucherschützer wurden Wohnungssuchende nicht ausreichend transparent über die tatsächlichen Kosten einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft informiert. Ziel der Klage ist es, für mehr Klarheit bei Preisangaben im Internet zu sorgen.
Ausgangspunkt des Verfahrens ist die Beschwerde einer Verbraucherin aus Sachsen. Um auf ein Wohnungsangebot zugreifen zu können, musste sie zunächst einen Testzugang für einen Euro erwerben, der sieben Tage gültig war. Erst weiter unten auf der Internetseite fand sich der Hinweis, dass sich der Zugang anschließend automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft verlängert. Diese kostete damals 29,99 Euro pro Monat. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale war dieser Hinweis in hellgrauer Schrift und an einer wenig auffälligen Stelle platziert und damit für viele Nutzer nur schwer erkennbar.
Nach deutschem Verbraucherrecht müssen Unternehmen Preise und Vertragsbedingungen klar, verständlich und rechtzeitig vor Vertragsabschluss mitteilen. Insbesondere bei kostenpflichtigen Abonnements dürfen wesentliche Informationen nicht versteckt oder nur schwer lesbar dargestellt werden. Verbraucher sollen bereits vor dem Abschluss eindeutig erkennen können, welche Zahlungsverpflichtungen auf sie zukommen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen mahnte Rentola deshalb zunächst außergerichtlich ab. Das Unternehmen reagierte und änderte die Darstellung seiner Preise. Inzwischen wird nach Angaben der Verbraucherschützer die monatliche Mitgliedschaft, die mittlerweile 49 Euro kostet, deutlicher ausgewiesen. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gab das Unternehmen jedoch nicht ab.
Gerade diese fehlende Unterlassungserklärung war für die Verbraucherzentrale ausschlaggebend, nun Klage einzureichen. Ohne eine solche Erklärung besteht aus Sicht der Verbraucherschützer die Möglichkeit, dass die beanstandete Gestaltung künftig erneut verwendet werden könnte.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale gewinnt das Thema angesichts des angespannten Wohnungsmarktes zunehmend an Bedeutung. Viele Wohnungssuchende seien bereit, für den Zugang zu Inseraten, Bonitätsauskünften oder anderen Dienstleistungen Geld zu bezahlen. Umso wichtiger sei es, dass sämtliche Kosten transparent und auf den ersten Blick erkennbar sind.
Mit der Klage möchte die Verbraucherzentrale Sachsen eine gerichtliche Klärung herbeiführen und sicherstellen, dass Verbraucher künftig besser vor intransparenten Preisangaben bei Online-Abonnements geschützt werden. Das Verfahren könnte damit über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für zahlreiche Anbieter kostenpflichtiger Online-Dienste haben.