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BaFin warnt vor allenbygroup.com – Identitätsmissbrauch und Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website allenbygroup.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Die Warnmeldung wurde am 23. Juli 2026 veröffentlicht.

Gleichzeitig weist die BaFin darauf hin, dass die unbekannten Betreiber die Identität eines tatsächlich existierenden britischen Unternehmens missbräuchlich verwenden.

Identitätsmissbrauch eines britischen Unternehmens

Nach Angaben der BaFin geben sich die Betreiber der Website als ein britisches Unternehmen aus, dessen Name ohne Zustimmung verwendet wird. Es handelt sich somit um einen Fall von Identitätsmissbrauch, bei dem Kriminelle den guten Ruf eines real existierenden Unternehmens nutzen, um potenziellen Anlegern Seriosität vorzutäuschen.

Die Finanzaufsicht stellt klar, dass die unbekannten Betreiber nicht von der BaFin beaufsichtigt werden.

Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen sowie Dienstleistungen rund um Kryptowerte nur mit einer entsprechenden Erlaubnis der BaFin erbracht werden. Fehlt eine solche Zulassung, unterliegen die Anbieter nicht der staatlichen Finanzaufsicht und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der Anleger nicht.

Nach den Erkenntnissen der BaFin besteht der Verdacht, dass über allenbygroup.com erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen angeboten werden, ohne dass eine entsprechende Genehmigung vorliegt.

Vorsicht bei Anlageangeboten im Internet

Die BaFin weist darauf hin, dass Betrüger im Internet zunehmend professionelle Internetseiten erstellen und dabei die Namen bekannter Unternehmen verwenden. Anleger sollten deshalb besonders aufmerksam sein und vor einer Investition sorgfältig prüfen, mit wem sie tatsächlich Geschäfte abschließen.

Warnsignale können unter anderem sein:

  • unrealistisch hohe Renditeversprechen,
  • Zeitdruck bei Anlageentscheidungen,
  • fehlende oder widersprüchliche Unternehmensangaben,
  • nicht überprüfbare Kontaktinformationen,
  • sowie Internetseiten, die den Namen eines bekannten Unternehmens verwenden, ohne tatsächlich zu diesem zu gehören.

BaFin empfiehlt Überprüfung der Anbieter

Vor einer Investition sollten Verbraucher kontrollieren, ob ein Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin aufgeführt ist und über die erforderliche Erlaubnis verfügt. Stimmen Firmenname, Internetadresse oder Kontaktdaten nicht mit den offiziellen Angaben überein, ist besondere Vorsicht geboten.

Wer bereits Geld überwiesen oder persönliche Daten an die Betreiber der Website übermittelt hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten, sämtliche Unterlagen sichern und den Sachverhalt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden melden.

Fazit

Mit ihrer Warnung vor allenbygroup.com macht die BaFin auf einen mutmaßlichen Fall unerlaubter Finanzdienstleistungen und Identitätsmissbrauch aufmerksam. Die Betreiber sollen den Namen eines britischen Unternehmens missbräuchlich verwenden, ohne über eine Erlaubnis der Finanzaufsicht zu verfügen. Anleger sollten Angebote über diese Website daher mit größter Vorsicht behandeln und die Identität von Finanzdienstleistern stets sorgfältig überprüfen, bevor sie Kapital investieren.

 

Hier die Bafin-Meldung:

allenbygroup(.)com: Bafin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten auf der Website allenbygroup(.)com. Nach Erkenntnissen der Bafin bieten die Betreiber auf dieser Website ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an.

23.07.2026

Die unbekannten Betreiber geben sich als britisches Unternehmen aus, dessen Name hier missbräuchlich verwendet wird. Die unbekannten Betreiber werden nicht von der Bafin beaufsichtigt.

Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der Bafin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der Bafin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Vorsicht!

Die Bafin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen vor Finanzbetrug im Internet. Seien Sie äußerst vorsichtig, wenn Sie online Geld anlegen wollen und recherchieren Sie gründlich, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der Bafin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.

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