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BaFin warnt vor rkr-epsilon(.)com: Unbekannte Anbieter sollen ohne Erlaubnis vorbörsliche Aktien vertreiben

olenchic (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor Angeboten auf der Internetseite rkr-epsilon(.)com veröffentlicht. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die bislang unbekannten Betreiber dort Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen an, ohne über die hierfür in Deutschland erforderliche behördliche Erlaubnis zu verfügen.

Unaufgeforderte Kontaktaufnahme mit Anlegern

Nach Angaben der BaFin kontaktieren die Betreiber Verbraucherinnen und Verbraucher unaufgefordert und werben unter anderem mit dem Kauf angeblicher vorbörslicher Aktien. Solche Beteiligungen werden häufig als exklusive Investmentchance mit hohen Gewinnmöglichkeiten dargestellt und sollen Anleger zu schnellen Investitionsentscheidungen bewegen.

Die Finanzaufsicht weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass bei derartigen Angeboten besondere Vorsicht geboten ist. Vorbörsliche Aktien werden immer wieder als Lockmittel in betrügerischen Anlagekonzepten eingesetzt.

BaFin vermutet Identitätsmissbrauch

Besonders schwer wiegt nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde der Verdacht eines Identitätsmissbrauchs. Die Betreiber der Internetseite erwecken den Eindruck, mit der RKR Epsilon Limited mit Sitz auf den Cayman Islands in Verbindung zu stehen.

Nach Angaben der BaFin besteht jedoch keinerlei Zusammenhang zwischen dem tatsächlich existierenden Unternehmen und den Betreibern der Website. Verbraucher könnten dadurch gezielt über die Identität des Anbieters getäuscht werden.

Finanzdienstleistungen nur mit behördlicher Erlaubnis

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz-, Wertpapier-, Kryptowerte- oder Zahlungsdienste anbietet, benötigt hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Die Behörde weist regelmäßig darauf hin, dass unseriöse Anbieter versuchen, ohne eine solche Zulassung Anlegergelder einzuwerben.

Vor einer Geldanlage sollten Verbraucher daher sorgfältig prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich von der BaFin beaufsichtigt wird. Hierzu stellt die Finanzaufsicht eine öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank zur Verfügung.

BaFin warnt vor Betrugsrisiken

Mit ihrer aktuellen Veröffentlichung macht die BaFin deutlich, dass Anleger bei Angeboten angeblicher vorbörslicher Aktien besondere Vorsicht walten lassen sollten. Insbesondere unaufgeforderte Kontaktaufnahmen, hohe Renditeversprechen oder der Verweis auf exklusive Investitionsmöglichkeiten sind typische Warnsignale, die kritisch hinterfragt werden sollten.

Die Warnung der BaFin erfolgte auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) sowie § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

Fazit

Die aktuelle BaFin-Warnung zu rkr-epsilon(.)com unterstreicht erneut die Risiken, die von nicht zugelassenen Finanzanbietern ausgehen können. Besonders kritisch bewertet die Aufsichtsbehörde den Verdacht des Identitätsmissbrauchs sowie den Vertrieb angeblicher vorbörslicher Aktien. Anleger sollten bei unaufgeforderten Anlageangeboten grundsätzlich misstrauisch sein und vor jeder Investitionsentscheidung überprüfen, ob der Anbieter über eine gültige Erlaubnis der BaFin verfügt.

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