Für die Eichenauer GmbH & Co. KG aus Hatzenbühl zeichnet sich eine Fortführung des Unternehmens ab. Im Insolvenzverfahren hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz den vorgelegten Insolvenzplan bestätigt. Der entsprechende Beschluss wurde am 8. Juli 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 IN 106/25 gefasst.
Die Eichenauer GmbH & Co. KG mit Sitz in der Industriestraße 1 in 76770 Hatzenbühl ist beim Amtsgericht Landau in der Pfalz unter der HRA 21029 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Eichenauer-Elektro-Verwaltungs-Gesellschaft mbH. Vertreten wird diese durch die Geschäftsführer Kerstin Stoll, Dr. Manfred Stoll und Michael Doll. Das Unternehmen ist als Hersteller und Anbieter elektrotechnischer Produkte und Lösungen tätig.
Im Erörterungs- und Abstimmungstermin erläuterte Sachwalter Rechtsanwalt Holger Blümle den von ihm erarbeiteten Insolvenzplan. Dabei wurden einzelne Anpassungen am Plan vorgestellt, die nach Auffassung des Gerichts lediglich Detailregelungen betrafen und den grundsätzlichen Inhalt des Sanierungskonzepts nicht veränderten. Deshalb bestanden seitens des Insolvenzgerichts keine Bedenken, den geänderten Insolvenzplan zur Abstimmung zu stellen.
Anschließend stimmten die Gläubiger in den vorgesehenen Gruppen über den Insolvenzplan ab. Das Ergebnis fiel eindeutig aus: Sämtliche Gläubigergruppen votierten einstimmig für den Sanierungsplan. Da auch seitens der Schuldnerin kein Widerspruch erhoben wurde, galt deren Zustimmung nach den gesetzlichen Vorschriften ebenfalls als erteilt.
Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Schuldnerin, des Sachwalters sowie des Gläubigerausschusses bestätigte das Amtsgericht den Insolvenzplan. Einwendungen gegen die Bestätigung wurden nicht erhoben, ebenso wurden keine Anträge gestellt, die eine Versagung der Planbestätigung hätten rechtfertigen können.
Mit der rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans ist ein wesentlicher Meilenstein des Sanierungsverfahrens erreicht. Das Insolvenzgericht kündigte an, das Insolvenzverfahren nach Eintritt der Rechtskraft der Planbestätigung aufzuheben. Damit erhält das Unternehmen die Möglichkeit, seine wirtschaftliche Neuaufstellung auf Grundlage des beschlossenen Insolvenzplans umzusetzen und den Geschäftsbetrieb außerhalb des Insolvenzverfahrens fortzuführen.