Für die Zed Fishing GmbH mit Sitz in Göhren-Lebbin ist die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Das Amtsgericht Neubrandenburg hat am 16. Juli 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 701 IN 413/26 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nach der Insolvenzordnung beschlossen.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Neubrandenburg unter der Handelsregisternummer HRB 22047 eingetragen und hat ihren Sitz im Gartenweg 20 in 17213 Göhren-Lebbin. Vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Robin Heppner.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Gordon Garz aus Berlin bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus wird er prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und welche wirtschaftlichen Perspektiven für das Unternehmen bestehen.
Mit der gerichtlichen Entscheidung sind die Befugnisse der Geschäftsführung deutlich eingeschränkt worden. Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurde der Gesellschaft untersagt, eigenständig über ihre Bankkonten oder offene Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in diesen Bereichen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Zahlungen entgegenzunehmen sowie Insolvenzsonderkonten einzurichten und zu führen.
Auch die Kreditinstitute der Gesellschaft wurden verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskünfte zu erteilen. Gleichzeitig dürfen Schuldner der Zed Fishing GmbH offene Forderungen nicht mehr an das Unternehmen selbst begleichen, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Dieser ist außerdem berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in sämtliche Bücher und Unterlagen zu nehmen sowie alle erforderlichen Informationen zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens einzuholen.
Bereits mit einem gesonderten Beschluss vom 15. Juli 2026 hatte das Insolvenzgericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft einstweilen eingestellt. Mit der nun angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung werden die Sicherungsmaßnahmen weiter ausgebaut, um die Insolvenzmasse zu schützen und die Voraussetzungen für die Prüfung einer möglichen Sanierung oder der Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens zu schaffen.