Für die APOLONIA Living Baden-Württemberg GmbH mit Sitz in Karlsruhe hat das Amtsgericht Karlsruhe die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss erging am 17. Juli 2026 um 09:30 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 105 IN 742/26.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 746754 eingetragen und hat ihren Unternehmenssitz in der Ohiostraße 15 in 76149 Karlsruhe. Geschäftsführer des Unternehmens ist Stefan Gaetano Ala.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Hanz aus Landau bestellt. Mit der Anordnung verfolgt das Insolvenzgericht das Ziel, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens zu sichern und nachteilige Veränderungen für die Gläubiger zu verhindern.
Die Geschäftsführung kann künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände der Gesellschaft verfügen. Darüber hinaus wurde der Gesellschaft untersagt, eigenständig über Bankkonten oder offene Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in diesen Bereichen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Zahlungen entgegenzunehmen sowie Insolvenzsonderkonten einzurichten und zu führen. Außerdem wurden die kontoführenden Kreditinstitute verpflichtet, ihm umfassende Auskünfte über die Kontobewegungen der Gesellschaft zu erteilen.
Auch Schuldner der APOLONIA Living Baden-Württemberg GmbH dürfen offene Forderungen nicht mehr an die Gesellschaft selbst begleichen. Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zusätzlich wurde die Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen vorläufig untersagt beziehungsweise bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden eingestellt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält weitreichende Befugnisse zur Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Er kann die Geschäftsräume betreten, Einsicht in sämtliche Bücher und Geschäftsunterlagen nehmen sowie alle erforderlichen Auskünfte einholen. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit steht die Bewertung, ob die vorhandenen Vermögenswerte die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken und ob Aussichten auf eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens bestehen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine entscheidende Phase des Insolvenzverfahrens. Erst nach Abschluss der wirtschaftlichen Prüfung wird das Insolvenzgericht darüber entscheiden, ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob eine andere insolvenzrechtliche Lösung in Betracht kommt.