Wer einen Flug storniert oder aus persönlichen Gründen nicht antreten kann, erhält häufig nur einen Teil des gezahlten Ticketpreises zurück. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale behalten zahlreiche Fluggesellschaften dabei jedoch auch Steuern und Gebühren ein, die bei einem nicht angetretenen Flug teilweise gar nicht anfallen dürften. Um das Ausmaß dieses Problems zu erfassen, sammelt der Verbraucherzentrale Bundesverband nun Berichte von betroffenen Fluggästen und prüft mögliche Sammelklagen gegen betroffene Airlines.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Fluggesellschaften Gelder einbehalten, obwohl bestimmte Abgaben nur dann entstehen, wenn ein Passagier den Flug tatsächlich antritt. Wird ein Sitzplatz nicht genutzt, fallen verschiedene Steuern und Gebühren häufig gar nicht an oder müssen von der Fluggesellschaft nicht abgeführt werden. Dennoch erhalten viele Reisende diese Beträge nach einer Stornierung oder einem verpassten Flug nicht oder nur teilweise zurück.
Nach Einschätzung der Verbraucherschützer betrifft dieses Vorgehen zahlreiche Fluggesellschaften. Zwar handelt es sich bei den einzelnen Fällen oftmals nur um einige Euro oder wenige Dutzend Euro, doch in der Summe könnten sich daraus erhebliche Beträge ergeben, die bei den Airlines verbleiben.
Besonders betroffen sind Reisende, die ihren Flug storniert haben oder ihn aus gesundheitlichen, beruflichen oder privaten Gründen nicht antreten konnten. Auch Fälle aus den vergangenen Jahren sind für die Untersuchung von Interesse. Der Verbraucherzentrale Bundesverband möchte anhand möglichst vieler Erfahrungsberichte prüfen, welche Fluggesellschaften betroffen sind und ob ausreichende rechtliche Grundlagen für Sammelklagen bestehen.
Je nach Flugstrecke und Airline können sich die nicht erstatteten Steuern und Gebühren unterschiedlich hoch auswirken. Bei Billigfluggesellschaften liegt der Betrag nach Angaben der Verbraucherschützer häufig bei etwa 25 bis 30 Euro pro Flug. Bei höherpreisigen Verbindungen oder Langstrecken können die Beträge entsprechend größer ausfallen.
Die Verbraucherzentrale vertritt die Auffassung, dass Verbraucher nicht für Leistungen oder Abgaben zahlen sollten, die aufgrund eines nicht angetretenen Fluges gar nicht entstanden sind. Deshalb sollen die gesammelten Informationen helfen, mögliche rechtswidrige Praktiken sichtbar zu machen und gegebenenfalls rechtlich dagegen vorzugehen.
Betroffene können ihre Erfahrungen im Rahmen einer kurzen Umfrage schildern. Wer daran teilnimmt, kann sich außerdem über den weiteren Verlauf informieren lassen und erfährt, falls später tatsächlich eine Sammelklage gegen eine Fluggesellschaft eingereicht wird.