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Verbraucherzentrale warnt vor gefälschten Inkassoschreiben: Vorsicht vor hohen Geldforderungen

geralt (CC0), Pixabay

Mit täuschend echt gestalteten Inkassoschreiben versuchen Betrüger derzeit erneut, Verbraucherinnen und Verbraucher um hohe Geldbeträge zu bringen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor einer Vielzahl gefälschter Zahlungsaufforderungen und veröffentlicht regelmäßig eine sogenannte Schwarzliste mit verdächtigen Bankkonten, auf die keinesfalls Geld überwiesen werden sollte.

Die Schreiben wirken auf den ersten Blick häufig seriös. Sie enthalten angebliche Forderungen über mehrere Tausend Euro und vermitteln den Eindruck, von Rechtsanwälten oder Inkassounternehmen zu stammen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Betrugsversuche, bei denen Namen real existierender Kanzleien oder frei erfundener Rechtsanwälte missbräuchlich verwendet werden.

Aktuell beobachten die Verbraucherschützer mehrere besonders auffällige Fälle. So kursieren Schreiben mit der Überschrift „Letzte außergerichtliche Geltendmachung“, die angeblich von einer Rechtsanwältin F. Karadayi-Tysper aus Bernkastel-Kues stammen sollen. Darin werden Forderungen der angeblichen „Eurochance 24 Lotterie Vermittlung“ in Höhe von mehreren Tausend Euro erhoben. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist die genannte Anwältin jedoch nicht im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis eingetragen. Auch die angegebene Internetseite wird als unseriös eingestuft.

Ebenfalls im Umlauf sind Schreiben, die den Namen der Kanzlei Kai Phillippi beziehungsweise Philippi aus Saarlouis tragen. Hier werden angebliche Forderungen der „Euromaxx24 Lotterie Vermittlung“ geltend gemacht. Nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale stammen diese Schreiben jedoch nicht von dem tatsächlich existierenden Rechtsanwalt Kai Timo Philippi, obwohl dessen Anschrift missbräuchlich verwendet wird.

Ein weiterer aktueller Fall betrifft angebliche Forderungen der „Eurotipp Lotterie Vermittlung“. Die Schreiben erscheinen im Namen der Kanzlei Dieter Hafner aus Saarlouis. Auch hier handelt es sich nach Angaben der Verbraucherschützer um Fälschungen. Der Name eines real existierenden Rechtsanwalts wird missbraucht, um den Schreiben einen seriösen Anschein zu verleihen.

Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale, auf solche Forderungen keinesfalls zu reagieren. Betroffene sollten weder Geld überweisen noch telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit den Absendern aufnehmen. Ebenso sollte keine Einzugsermächtigung erteilt oder persönliche Daten preisgegeben werden.

Ein Warnsignal können auch die Bankverbindungen sein. Häufig verlangen die Betrüger Überweisungen auf ausländische Konten. Das Herkunftsland lässt sich an den ersten beiden Buchstaben der IBAN erkennen. Allerdings nutzen Kriminelle inzwischen zunehmend auch deutsche Bankkonten, sodass allein eine deutsche Kontoverbindung keine Echtheit garantiert.

Wer ein solches Schreiben erhält und einen Betrugsversuch vermutet, sollte Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Bestehen Zweifel an der Echtheit einer Forderung, empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich zunächst beraten zu lassen und die Angelegenheit sorgfältig prüfen zu lassen, bevor Zahlungen geleistet oder persönliche Informationen weitergegeben werden.

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