Die Verbraucherzentrale Berlin hat den Mobilitätsdienstleister Bolt erfolgreich wegen einer problematischen Klausel in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Das Unternehmen wollte Nutzerinnen und Nutzer von Mietfahrzeugen pauschal auch für Schäden haftbar machen, die sie selbst gar nicht verursacht hatten. Nach der Abmahnung gab Bolt eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, die beanstandete Regelung künftig nicht mehr zu verwenden.
In den Geschäftsbedingungen war vorgesehen, dass Benutzer für sämtliche Schäden am Fahrzeug haften sollten, die während der Nutzungsdauer oder während des Besitzes beziehungsweise der Kontrolle des Fahrzeugs entstehen. Die Formulierung bezog ausdrücklich auch Schäden ein, die durch Bolt selbst oder durch Dritte verursacht wurden.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale war diese weitreichende Haftungsregelung unzulässig. Grundsätzlich haftet eine Vertragspartei nur dann für einen Schaden, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Eine verschuldensunabhängige Haftung, bei der Kundinnen und Kunden auch ohne eigenes Fehlverhalten für Schäden einstehen müssten, ist im Regelfall nicht vorgesehen.
Mit der abgegebenen Unterlassungserklärung erkennt Bolt die beanstandete Klausel nicht weiter an und darf sie künftig nicht mehr verwenden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies mehr Rechtssicherheit bei der Nutzung von Mietfahrzeugen des Anbieters.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen vor einem Vertragsabschluss sorgfältig gelesen werden sollten. Besonders kritisch sind Formulierungen, mit denen Unternehmen ihre eigene Haftung weitgehend ausschließen oder Risiken vollständig auf Kundinnen und Kunden übertragen wollen.
Nicht jede Klausel in einem Vertrag ist automatisch wirksam. Werden Forderungen mit einer rechtswidrigen oder unwirksamen Regelung begründet, können sie unbegründet sein. Wer nach der Nutzung eines Mietfahrzeugs für einen Schaden zahlen soll, den er nachweislich nicht verursacht hat, sollte die Forderung deshalb nicht vorschnell begleichen und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen.
Der Fall zeigt, dass sich eine Prüfung des Kleingedruckten lohnen kann. Unzulässige Vertragsklauseln können erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn Verbraucher ihre Rechte nicht kennen oder sich von pauschalen Forderungen einschüchtern lassen.