Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der wohn&wert Immobilienmanagement GmbH hat das Amtsgericht Wolfratshausen die bislang angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Der entsprechende Beschluss wurde am 10. Juli 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 67/26 gefasst.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Fischeralmstraße 18 b in 83730 Fischbachau und ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 218297 eingetragen. Geschäftsführer ist Wilhelm Matthias.
Die wohn&wert Immobilienmanagement GmbH ist im Bereich der Immobilienverwaltung und des Immobilienmanagements tätig. Zum Unternehmensschwerpunkt gehören insbesondere die Verwaltung, Betreuung und wirtschaftliche Bewirtschaftung von Immobilien sowie damit verbundene Dienstleistungen.
Mit dem aktuellen Beschluss hebt das Insolvenzgericht die zuvor nach § 21 der Insolvenzordnung angeordneten Sicherungsmaßnahmen vollständig auf. Solche Maßnahmen werden üblicherweise zu Beginn eines Insolvenzeröffnungsverfahrens angeordnet, um das Vermögen eines Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und Benachteiligungen der Gläubiger zu verhindern.
Die Aufhebung bedeutet, dass diese vorläufigen Schutzmaßnahmen nicht länger erforderlich oder rechtlich aufrechtzuerhalten sind. Der Beschluss selbst enthält keine Begründung für die Entscheidung. Aus der Aufhebung allein lässt sich daher nicht ableiten, aus welchem Grund die Sicherungsmaßnahmen beendet wurden oder ob das Insolvenzeröffnungsverfahren inzwischen auf andere Weise abgeschlossen worden ist.
Mit der Entscheidung entfällt die Wirkung der zuvor angeordneten insolvenzrechtlichen Sicherungsmaßnahmen. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet, eingestellt oder der Eröffnungsantrag anderweitig erledigt wird, ergibt sich aus diesem Beschluss nicht.