Für die Circle Health Europe GmbH mit Sitz in Berlin ist ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet worden. Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete am 9. Juli 2026 um 14:00 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3604 IN 4251/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Ziel der richterlichen Entscheidung ist es, das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Brunnenstraße 196 in Berlin und wird von den Geschäftsführern Peter Erik Malmqvist und Jannik Tiedemann vertreten. Sie ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 246066 eingetragen.
Die Circle Health Europe GmbH betreibt Gesundheitszentren mit einem Schwerpunkt auf ganzheitlicher und alternativmedizinischer Versorgung. Darüber hinaus entwickelt und vertreibt das Unternehmen Gesundheitsprodukte sowie Softwarelösungen für Therapeutinnen und Therapeuten. Das Angebot richtet sich sowohl an Patientinnen und Patienten als auch an medizinische Fachkräfte und umfasst digitale Anwendungen für den Gesundheitsbereich.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tino Schweizer aus Berlin bestellt. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit können Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam vorgenommen werden.
Darüber hinaus untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt. Außerdem darf die Gesellschaft nicht mehr eigenständig über ihre Bankkonten oder offene Forderungen verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte ging auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Rechtsanwalt Tino Schweizer wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Zahlungen entgegenzunehmen und hierfür ein Sonderkonto einzurichten. Kreditinstitute müssen ihm Auskünfte über die Konten der Gesellschaft erteilen. Gleichzeitig wurden Schuldner des Unternehmens angewiesen, offene Forderungen ausschließlich noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu begleichen.
Zu den weiteren Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters gehört die Prüfung, ob ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Außerdem wird untersucht, ob ein gesetzlicher Insolvenzgrund vorliegt und ob realistische Aussichten auf eine Fortführung des Geschäftsbetriebes bestehen.
Mit der jetzigen Entscheidung ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Erst nach Abschluss der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wird das Insolvenzgericht darüber entscheiden, ob das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag auf andere Weise abgeschlossen wird.