Für die BM Immobilien Bauen und Wohnen GmbH aus Leipzig wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Leipzig hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 8. Juli 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 401 IN 1201/26 mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Kriemhildstraße 10 in 04279 Leipzig und ist beim Amtsgericht Leipzig unter der Handelsregisternummer HRB 36644 eingetragen. Geschäftsführerin ist Bärbel Mattke.
Das Unternehmen war im Bereich der Immobilienwirtschaft tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehörten insbesondere der Erwerb, die Entwicklung, die Sanierung, die Verwaltung sowie die Vermarktung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Darüber hinaus befasste sich die Gesellschaft mit Bau- und Wohnprojekten sowie immobilienbezogenen Dienstleistungen.
Mit der Abweisung mangels Masse stellt das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Nach § 26 der Insolvenzordnung darf in einem solchen Fall kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden.
Für Gläubiger bedeutet eine Abweisung mangels Masse regelmäßig, dass ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angemeldet und verteilt werden können. Gleichzeitig gilt die Entscheidung häufig als Hinweis darauf, dass die wirtschaftliche Situation des Unternehmens keine ausreichenden Vermögenswerte mehr erkennen lässt.
Der Beschluss kann mit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Leipzig angefochten werden. Die gesetzliche Frist hierfür beträgt zwei Wochen. Ob von diesem Rechtsmittel Gebrauch gemacht wird, ist derzeit nicht bekannt.