Für die Rhein Immobilien24 GmbH mit Sitz in Langenfeld wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Insolvenzantrag mit Beschluss vom 10. Juli 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 501 IN 79/25 mangels vorhandener Insolvenzmasse abgewiesen.
Dem Verfahren lag ein Insolvenzantrag einer Gläubigerin zugrunde, der am 23. April 2025 beim Insolvenzgericht eingegangen war. Nach der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag gemäß § 26 der Insolvenzordnung abgewiesen.
Die Rhein Immobilien24 GmbH hat ihren Sitz in der Feldstraße 4 in 40764 Langenfeld (Rheinland) und ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Handelsregisternummer HRB 54496 eingetragen. Gesetzliche Vertreterin der Gesellschaft ist die Geschäftsführerin Miray Sude Ortaargun.
Das Unternehmen war im Immobilienbereich tätig. Zum Geschäftsmodell gehörten insbesondere die Vermittlung, Vermarktung und Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Dienstleistungen rund um Kauf, Verkauf und Vermietung von Immobilien. Darüber hinaus bot die Gesellschaft Beratungsleistungen für Eigentümer, Käufer und Investoren an.
Mit der Abweisung mangels Masse endet das Insolvenzeröffnungsverfahren, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass keine Insolvenzmasse zur Verfügung steht, aus der offene Forderungen befriedigt werden könnten.
Die Entscheidung verdeutlicht erneut die schwierige Lage einzelner Unternehmen der Immobilienbranche, die seit geraumer Zeit unter gestiegenen Finanzierungskosten, einer zurückhaltenden Nachfrage und einem angespannten Marktumfeld stehen.