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Vorläufiges Insolvenzverfahren über WFS Wertheimer Frachtschifffahrt MS SINCERO GmbH eröffnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die WFS Wertheimer Frachtschifffahrt MS SINCERO GmbH mit Sitz in Wertheim befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Mosbach ordnete am 10. Juli 2026 um 12:30 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 IN 124/26 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung an.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Eichelgasse 15 in 97877 Wertheim und ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 736623 eingetragen. Das Unternehmen ist derzeit führungslos. Zustellungsbevollmächtigt ist die Gesellschafterin Maritime Invest und Trading AG mit Sitz im schweizerischen Sion. Zum Prozesspfleger wurde Rechtsanwalt Philip Lang aus Lauda-Königshofen bestellt.

Die WFS Wertheimer Frachtschifffahrt MS SINCERO GmbH ist als Einschiffsgesellschaft im Bereich der Binnenschifffahrt tätig. Ihr Unternehmenszweck umfasst insbesondere den Erwerb, den Besitz, den Betrieb und die Verwaltung des Frachtschiffes MS SINCERO sowie die Durchführung von Transportleistungen auf Binnenwasserstraßen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja aus Lauda-Königshofen. Gleichzeitig wurde ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet. Damit verliert die Gesellschaft die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über ihr gesamtes Vermögen. Diese Befugnisse gehen vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Darüber hinaus untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt. Außerdem dürfen Bankkonten und offene Forderungen ausschließlich durch den vorläufigen Insolvenzverwalter verwaltet werden. Kreditinstitute wurden verpflichtet, ihm Auskünfte über die Konten der Gesellschaft zu erteilen. Schuldner des Unternehmens dürfen offene Forderungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter begleichen.

Mit dem Beschluss werden zudem alle anhängigen Zivilverfahren gegen die Gesellschaft gemäß § 240 Zivilprozessordnung unterbrochen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Geschäftsunterlagen einzusehen und sämtliche Informationen einzuholen, die zur Sicherung des Vermögens sowie zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich sind.

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter prüfen, ob ein gesetzlicher Insolvenzgrund vorliegt, ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich erscheint. Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Insolvenzgericht über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens.

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