Für die Quizdom UG (haftungsbeschränkt) aus Regensburg wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Regensburg hat am 8. Juli 2026 sowohl den Insolvenzantrag eines Gläubigers als auch den Eigenantrag des Unternehmens mangels Masse abgewiesen. Betroffen sind die Verfahren mit den Aktenzeichen 4 IN 216/26 und 4 IN 248/26.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Ladehofstraße 28 in 93049 Regensburg und ist beim Amtsgericht Regensburg unter der Handelsregisternummer HRB 16297 eingetragen. Geschäftsführer ist Thomas Koller. Das Unternehmen war auf die Entwicklung und den Vertrieb von Software spezialisiert.
Die Quizdom UG wurde insbesondere durch die Entwicklung von digitalen Quiz- und Wissensspielen bekannt. Das Unternehmen entwickelte interaktive Softwarelösungen und mobile Anwendungen, die sowohl im privaten als auch im Bildungsbereich eingesetzt werden konnten. Im Mittelpunkt standen digitale Quizformate, die Wissen spielerisch vermitteln und Nutzer miteinander vernetzen sollten.
Nach den Feststellungen des Insolvenzgerichts reicht das vorhandene Vermögen der Gesellschaft jedoch nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wurden sowohl der von einem Gläubiger gestellte Insolvenzantrag als auch der Eigenantrag der Gesellschaft gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen.
Die doppelte Abweisung verdeutlicht die schwierige wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Weder auf Grundlage des Gläubigerantrags noch des Eigenantrags konnten ausreichende Vermögenswerte festgestellt werden, um ein Insolvenzverfahren finanzieren zu können. Ein Insolvenzverwalter wird daher nicht bestellt und ein reguläres Insolvenzverfahren findet nicht statt.
Für Gläubiger bedeutet die Entscheidung regelmäßig deutlich geringere Aussichten auf eine Befriedigung ihrer Forderungen. Mit der Abweisung endet das Verfahren bereits im Eröffnungsstadium, ohne dass eine geordnete Verwertung des Unternehmensvermögens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgt.
Gegen beide Beschlüsse kann innerhalb der gesetzlichen Frist die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Regensburg eingelegt werden.