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Multitalent AG: Sanierung mit Eigenverwaltung – oder betreutes Aufräumen nach dem großen Anleger-Kater?

geralt (CC0), Pixabay

Die Multitalent AG steckt im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung. So steht es nicht in irgendeinem Internetforum, sondern in einem Insolvenzedikt des Fürstlichen Landgerichts in Liechtenstein. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde demnach mit Beschluss vom 30. Juni 2026 ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet. Gläubiger sollen ihre Forderungen bis spätestens 2. September 2026 anmelden. Für den 16. September 2026 ist eine Tagsatzung in Vaduz vorgesehen. Der Sanierungsplanvorschlag sieht nach dem Dokument eine Quote von 21 Prozent vor, zahlbar in drei Raten innerhalb von längstens 24 Monaten nach Annahme des Plans.

21 Prozent. Das klingt zunächst nach einem Plan. Für Anleger klingt es vermutlich eher nach: „Vielen Dank für Ihr Vertrauen, hier ist ein Fünftel davon zurück – vielleicht, später, in Raten.“ Man muss schon ein sehr sonniges Gemüt haben, um daraus eine Erfolgsmeldung zu basteln.

Die Multitalent AG erklärt in einer Anlegerinformation, man habe bis Ende Juni auf vertraglich zugesagte Kapitalrückzahlungen von Projektgesellschaften gewartet. Diese Rückzahlungen seien trotz verbindlicher Vereinbarungen, mehrfacher Zusagen und wiederholter Nachfristen nicht erfolgt. Die aktuelle Lage sei maßgeblich durch die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen dieser Projektgesellschaften verursacht worden. Außerdem sei zwischenzeitlich von einem Anleger ein Insolvenzantrag gegen die Multitalent AG gestellt worden.

Das ist eine bemerkenswerte Darstellung. Übersetzt in normales Anlegerdeutsch heißt das ungefähr: Das Geld sollte von Projektgesellschaften zurückkommen, kam aber nicht. Man hat erinnert, gemahnt, gewartet, gehofft – und irgendwann stand dann nicht mehr die Rendite im Raum, sondern das Insolvenzgericht.

Nun stellt sich die naheliegende Frage: Welche Projektgesellschaften waren das genau? Welche Summen sind wohin geflossen? Welche Sicherheiten gab es? Wer hat geprüft, ob diese Rückzahlungsversprechen belastbar waren? Und besonders wichtig: Handelte es sich um wirklich unabhängige Projektgesellschaften – oder gab es wirtschaftliche, personelle oder sonstige Näheverhältnisse?

Diese Fragen sind keine Kaffeesatzleserei und auch keine böswillige Unterstellung. Sie sind das absolute Mindestprogramm, wenn Anlegergelder offenbar nicht wie erwartet zurückfließen. Wer heute von Sanierung spricht, muss vorher erklären, wo das Geld gestern gelandet ist.

Unsere Redaktion hat nach eigener Darstellung seit Jahren vor Geschäften mit Waldemar Hartung gewarnt. Vor diesem Hintergrund wirkt die jetzige Entwicklung nicht wie ein Blitz aus heiterem Himmel, sondern eher wie ein Gewitter, vor dem lange Wolken am Horizont standen. Wer damals noch sagte „Das wird schon“, steht heute womöglich vor der Frage, ob „das wird schon“ eigentlich ein Anlagekonzept oder nur ein Gebet war.

Die Multitalent AG setzt nun auf ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Juristisch mag das zulässig sein. Wirtschaftlich kann es im Einzelfall Sinn ergeben. Aber aus Sicht kritischer Beobachter hat Eigenverwaltung immer auch einen Beigeschmack: Diejenigen, die das Schiff in schwieriges Fahrwasser gebracht haben, bleiben zumindest teilweise an Bord und erklären nun, wie man am besten wieder in den Hafen kommt. Das kann funktionieren. Muss aber nicht. Und Anleger haben jedes Recht, dabei nicht nur auf die hübsch gefaltete Rettungsweste zu schauen, sondern auch auf das Loch im Rumpf.

Deshalb halten wir wenig davon, diesen Vorgang allein über die Sprache der Sanierung zu behandeln. Sanierung klingt nach Aufräumen, Optimieren, Fortführen. Was hier aber ebenso nötig ist, ist eine unabhängige juristische Aufarbeitung. Es muss geprüft werden, ob Gelder ordnungsgemäß verwendet wurden, ob Risiken korrekt dargestellt wurden, ob Verflechtungen bestanden und ob Anleger vollständig informiert waren.

Presserechtlich sauber gesagt: Ob Pflichtverletzungen, Interessenkonflikte oder haftungsrelevante Fehler vorliegen, ist offen und muss anhand der Unterlagen geprüft werden. Fest steht aber: Die Gesellschaft selbst verweist auf ausgebliebene Rückzahlungen von Projektgesellschaften, ein gerichtliches Sanierungsverfahren ist eröffnet, und der Sanierungsplanvorschlag sieht nach dem Insolvenzedikt nur eine Quote von 21 Prozent vor. Das ist kein Betriebsunfall mit Kratzer im Lack. Das ist ein massiver Einschnitt für Anleger.

Wer betroffen ist, sollte deshalb nicht nur brav seine Forderung anmelden und auf die nächste Rundmail warten. Forderungsanmeldung ist wichtig, aber sie ersetzt keine rechtliche Prüfung. Anleger sollten klären lassen, ob neben Ansprüchen im Sanierungsverfahren auch Ansprüche gegen Verantwortliche, Vermittler, Berater oder sonstige Beteiligte bestehen könnten.

Das Fazit ist bitter, aber notwendig: Eine Quote von 21 Prozent mag besser sein als nichts. Aber sie beantwortet nicht die entscheidenden Fragen. Entscheidend ist nicht nur, wie viel Anleger vielleicht zurückbekommen. Entscheidend ist, warum sie überhaupt in diese Lage geraten sind.

Oder etwas sarkastischer formuliert: Wenn das Geld weg ist, reicht es nicht, den Verlust in drei Raten freundlich zu servieren. Dann muss auf den Tisch, wer gekocht hat, wer serviert hat – und wer am Ende die Rechnung bezahlen soll.

Sanierungsantrag mit Eigenverwaltung Kopie

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