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BaFin warnt vor roinvest.net – Identitätsmissbrauch zulasten der Invest in Vision GmbH

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor der Website roinvest.net veröffentlicht. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Die Warnung wurde am 9. Juli 2026 veröffentlicht.

Identitätsmissbrauch eines lizenzierten Wertpapierinstituts

Nach Angaben der BaFin erwecken die Betreiber der Website den Eindruck, dass roinvest.net von der Invest in Vision GmbH betrieben werde. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen.

Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass die Invest in Vision GmbH in keinerlei Zusammenhang mit der Website oder den dort angebotenen Dienstleistungen steht. Es handelt sich nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde um einen Identitätsmissbrauch.

Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen

Die Finanzaufsicht geht davon aus, dass über die Plattform Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden, ohne dass hierfür die erforderliche Erlaubnis oder Zulassung vorliegt.

In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen nur von Unternehmen erbracht werden, die über eine entsprechende Zulassung verfügen und der Aufsicht der BaFin unterliegen.

Warnung vor betrügerischen Handelsplattformen

Die BaFin ordnet den Fall in die zunehmende Zahl betrügerischer Online-Handelsplattformen ein. Solche Internetseiten werben häufig mit professionellen Handelslösungen, hohen Renditechancen oder Investitionen in Kryptowährungen und andere Finanzinstrumente.

Typische Warnsignale sind:

  • die missbräuchliche Verwendung des Namens eines regulierten Unternehmens,
  • fehlende oder falsche Angaben zur behördlichen Zulassung,
  • unrealistische Gewinnversprechen,
  • aggressiver Vertrieb per Telefon oder E-Mail,
  • sowie die Aufforderung, kurzfristig Geld auf ausländische Konten zu überweisen.

Anleger sollten Angebote sorgfältig prüfen

Vor jeder Investition empfiehlt die BaFin, die Zulassung eines Anbieters in den offiziellen Registern der Finanzaufsicht zu überprüfen. Darüber hinaus sollten Anleger Internetadressen, Unternehmensangaben und Kontaktdaten genau kontrollieren, da Betrüger häufig täuschend ähnliche Namen oder Domains verwenden.

Wer bereits Kontakt mit der Plattform hatte oder Geld überwiesen hat, sollte seine Unterlagen sichern und den Vorfall den zuständigen Strafverfolgungsbehörden melden.

Fazit

Mit ihrer aktuellen Warnung macht die BaFin auf die Website roinvest.net aufmerksam, deren Betreiber nach Einschätzung der Behörde ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Gleichzeitig missbrauchen sie den Namen der lizenzierten Invest in Vision GmbH, um Seriosität vorzutäuschen. Anleger sollten daher von Angeboten der Plattform Abstand nehmen und die Identität von Finanzdienstleistern vor einer Geldanlage stets sorgfältig überprüfen.

 

Hier die Bafin-Meldung:

roinvest(.)net: Bafin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten auf der Website roinvest(.)net. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

09.07.2026

Die unbekannten Betreiber erwecken hierbei den Eindruck, dass die Website von dem lizenzierten Wertpapierinstitut Invest in Vision GmbH betrieben werde. Das trifft nicht zu. Die Invest in Vision GmbH steht in keinerlei Zusammenhang mit den Angeboten oder der Website. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

Die Bafin warnt vor betrügerischen Handelsplattformen.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Bafin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der Bafin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 4 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

 

Vorsicht!

Die Bafin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen vor Finanzbetrug im Internet. Seien Sie äußerst vorsichtig, wenn Sie online Geld anlegen wollen und recherchieren Sie gründlich, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der Bafin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.

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