Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat darauf hingewiesen, dass die CREDIT FONCIER Im- und Export GmbH mit Sitz in Malborn-Thiergarten über keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften verfügt.
Die Mitteilung wurde am 9. Juli 2026 veröffentlicht.
Verdacht auf unerlaubtes Kredit- und Garantiegeschäft
Nach Angaben der BaFin besteht der Verdacht, dass die CREDIT FONCIER Im- und Export GmbH im Zusammenhang mit der Ausstellung eines sogenannten Letter of Credit ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreibt.
Konkret vermutet die Finanzaufsicht, dass das Unternehmen unerlaubt das Kreditgeschäft beziehungsweise das Garantiegeschäft ausübt. Beide Tätigkeiten sind in Deutschland erlaubnispflichtig und dürfen grundsätzlich nur von entsprechend zugelassenen Instituten erbracht werden.
Ermittlungen wegen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen
Darüber hinaus besteht nach Erkenntnissen der BaFin der Verdacht, dass die Gesellschaft über die Internetseite cf-exports.de ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass Unternehmen, die derartige Dienstleistungen in Deutschland erbringen möchten, zuvor eine entsprechende Zulassung der Aufsichtsbehörde benötigen.
BaFin warnt vor Geschäften mit nicht zugelassenen Anbietern
Die Finanzaufsicht empfiehlt Verbrauchern und Unternehmen, vor dem Abschluss von Finanzgeschäften sorgfältig zu prüfen, ob ein Anbieter über die erforderliche Erlaubnis verfügt. Informationen hierzu können in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden.
Fehlt eine entsprechende Zulassung, besteht das Risiko, dass gesetzliche Anforderungen zum Schutz von Kunden und Anlegern nicht eingehalten werden.
Besondere Vorsicht bei internationalen Handelsgeschäften
Insbesondere bei internationalen Handels- und Exportgeschäften kommen häufig Finanzinstrumente wie Letters of Credit oder Garantien zum Einsatz. Da diese Instrumente erhebliche finanzielle Verpflichtungen begründen können, sollten Unternehmen die Berechtigung des jeweiligen Anbieters sorgfältig überprüfen.
Fazit
Mit ihrer aktuellen Mitteilung macht die BaFin deutlich, dass die CREDIT FONCIER Im- und Export GmbH keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz besitzt. Gleichzeitig bestehen Verdachtsmomente hinsichtlich unerlaubter Kredit- und Garantiegeschäfte sowie unerlaubter Finanz- und Wertpapierdienstleistungen über die Website cf-exports.de. Unternehmen und Verbraucher sollten entsprechende Angebote daher mit besonderer Vorsicht prüfen und ausschließlich mit zugelassenen Finanzdienstleistern zusammenarbeiten.
Hier die Bafin-Meldung:
CREDIT FONCIER Im- und Export GmbH: Keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz
Die Finanzaufsicht Bafin weist darauf hin, dass die CREDIT FONCIER Im- und Export GmbH mit Sitz in Malborn-Thiergarten keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften hat.
09.07.2026
Es besteht der Verdacht, dass das Unternehmen im Rahmen der Ausstellung eines „Letter of Credit“ ohne Erlaubnis das Kredit- bzw. Garantiegeschäft betreibt. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass die CREDIT FONCIER Im- und Export GmbH auf der Website cf-exports(.)de unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Bafin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der Bafin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.