Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor einer mutmaßlich betrügerischen Internetplattform. Im Fokus steht diesmal die Website novumcapital.org, über die nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht ohne die erforderliche Erlaubnis Festgeldanlagen sowie weitere Finanzdienstleistungen angeboten werden sollen.
Nach Angaben der BaFin besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten. Besonders schwer wiegt dabei der Vorwurf des Identitätsmissbrauchs: Entgegen der Darstellung auf der Internetseite besteht keinerlei Verbindung zwischen den dort beworbenen Angeboten und der tatsächlich existierenden Novum Capital Management GmbH & Co. KG. Das Unternehmen wird offenbar unberechtigt genutzt, um potenziellen Anlegern Seriosität vorzutäuschen.
Die Finanzaufsicht weist darauf hin, dass Fälle dieser Art in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben. Betrüger bedienen sich immer häufiger der Namen etablierter Finanzunternehmen, kopieren Logos oder Unternehmensdaten und erstellen professionell gestaltete Internetseiten, um das Vertrauen von Anlegern zu gewinnen. Für Verbraucher ist oftmals nur schwer erkennbar, dass sie nicht mit einem regulierten Finanzdienstleister, sondern mit einer betrügerischen Plattform in Kontakt stehen.
Gerade Festgeldangebote stehen derzeit verstärkt im Visier von Kriminellen. Angesichts des gestiegenen Zinsniveaus suchen viele Verbraucher nach attraktiven Anlagemöglichkeiten. Diese Entwicklung nutzen unseriöse Anbieter gezielt aus und werben häufig mit überdurchschnittlich hohen Renditen oder vermeintlich besonders sicheren Geldanlagen.
Die BaFin erinnert daran, dass Unternehmen in Deutschland nur dann Bankgeschäfte sowie Finanz-, Wertpapier-, Kryptowerte- oder Zahlungsdienstleistungen anbieten dürfen, wenn sie über eine entsprechende Erlaubnis der Finanzaufsicht verfügen. Ob ein Anbieter zugelassen ist, können Verbraucher jederzeit in der öffentlichen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Anleger sollten bei ungewöhnlich attraktiven Zinsversprechen oder professionell gestalteten Internetseiten besondere Vorsicht walten lassen. Vor einer Geldanlage empfiehlt die Behörde, die Zulassung des Anbieters sorgfältig zu prüfen und sich nicht allein auf die Angaben auf einer Internetseite zu verlassen.
Wer bereits Geld überwiesen oder persönliche Daten an die Betreiber der Plattform übermittelt hat, sollte umgehend seine Hausbank informieren, sämtliche Unterlagen sichern und Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Je schneller Betroffene reagieren, desto größer sind die Chancen, weiteren finanziellen Schaden abzuwenden.
Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Mit solchen Warnhinweisen informiert die BaFin die Öffentlichkeit über Unternehmen oder Internetseiten, bei denen der Verdacht besteht, dass ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen angeboten werden. Ziel ist es, Verbraucher frühzeitig vor möglichen Vermögensschäden zu schützen.