Betroffen sind nach Angaben der FMA mehrere Internetseiten, darunter lago-trading.com, lago-invest.com, lcm-markets.com sowie lcminvesting.com. Darüber hinaus werden verschiedene E-Mail-Adressen genutzt, unter anderem support@lago-capital.com, support@lcm-markets.com und kundenservice@lago-beratung.com. Als Unternehmenssitze werden London und Helsinki angegeben.
Nach den Erkenntnissen der Finanzmarktaufsicht besitzt der Anbieter jedoch keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Insbesondere dürfe das Unternehmen keine Aufträge für Rechnung von Kunden ausführen, wie sie nach dem österreichischen Wertpapieraufsichtsgesetz einer behördlichen Zulassung unterliegen.
Fehlende Zulassung ist ein erhebliches Warnsignal
Für Verbraucher ist eine solche Warnung von erheblicher Bedeutung. Finanzaufsichtsbehörden veröffentlichen entsprechende Hinweise in der Regel erst dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Eine fehlende Zulassung bedeutet zwar nicht automatisch, dass ein Anbieter betrügerisch handelt. Allerdings fehlt den Kunden in solchen Fällen der Schutz, den regulierte Finanzdienstleister bieten müssen. Dazu gehören unter anderem umfangreiche Aufsichts- und Kontrollpflichten, Eigenkapitalanforderungen sowie gesetzliche Vorgaben zum Anlegerschutz.
Betrüger nutzen häufig professionelle Internetauftritte
Gerade im Bereich des Online-Tradings treten unseriöse Anbieter häufig mit professionell gestalteten Internetseiten auf. Sie werben mit hohen Renditechancen, persönlicher Betreuung durch angebliche Finanzexperten oder exklusiven Investitionsmöglichkeiten. Oft werden Interessenten nach einer ersten Registrierung telefonisch kontaktiert und zu immer höheren Einzahlungen bewegt.
Nicht selten wird später behauptet, weitere Gebühren, Steuern oder Provisionen seien erforderlich, bevor eine Auszahlung erfolgen könne. Tatsächlich erhalten viele Anleger ihr investiertes Geld nie zurück.
Anleger sollten die Zulassung stets überprüfen
Die aktuelle Warnung der FMA zeigt erneut, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung eines Finanzanbieters vor einer Investition ist. Verbraucher sollten sich nicht allein auf professionell wirkende Webseiten oder vermeintliche Firmensitze verlassen.
Vor jeder Geldanlage empfiehlt es sich, die Zulassung eines Unternehmens in den offiziellen Registern der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden – etwa der FMA oder der deutschen BaFin – zu überprüfen. Fehlt eine entsprechende Erlaubnis oder existiert bereits eine behördliche Warnung, sollten Anleger von einer Investition grundsätzlich Abstand nehmen.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wer bereits Geld an den genannten Anbieter überwiesen hat oder aktuell von dessen Mitarbeitern kontaktiert wird, sollte keine weiteren Zahlungen leisten. Empfehlenswert ist es, sämtliche Unterlagen, E-Mails und Zahlungsbelege zu sichern und unverzüglich die eigene Bank zu informieren. Darüber hinaus kann eine Strafanzeige sowie die Prüfung möglicher zivilrechtlicher Ansprüche sinnvoll sein.
Die Warnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht basiert auf § 92 Abs. 11 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 und soll Verbraucher frühzeitig vor möglichen Risiken schützen. Angesichts der wachsenden Zahl grenzüberschreitender Online-Handelsplattformen bleibt Wachsamkeit für Anleger wichtiger denn je.