Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat ihre bankaufsichtliche Offenlegung für das Jahr 2025 veröffentlicht. Damit erfüllt die Behörde ihre gesetzlichen Transparenzpflichten nach der europäischen Bankenrichtlinie (CRD) und informiert über die Aufsichtspraxis im österreichischen Bankensektor.
Ziel der Veröffentlichung ist es, die Transparenz der Bankenaufsicht zu erhöhen und das Funktionieren des europäischen Bankenbinnenmarktes zu stärken.
Welche Informationen veröffentlicht die FMA?
Die Offenlegung umfasst unter anderem:
- die in Österreich geltenden bankaufsichtlichen Vorschriften,
- die Ausübung nationaler Wahlrechte nach der europäischen Eigenkapitalrichtlinie (CRD) und der Eigenkapitalverordnung (CRR),
- die allgemeinen Kriterien und Methoden der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung von Banken im sogenannten Säule-2-Verfahren,
- sowie aggregierte statistische Daten zur Umsetzung der europäischen Bankenregeln.
Keine neuen Pflichten für Bankkunden
Die Veröffentlichung richtet sich in erster Linie an Banken, Marktteilnehmer, Wissenschaftler und Fachleute. Für Bankkunden ergeben sich daraus keine unmittelbaren Änderungen. Vielmehr schafft die Offenlegung einen Überblick darüber, wie die österreichische Bankenaufsicht ihre Aufgaben wahrnimmt und welche regulatorischen Maßstäbe sie anlegt.
Die vollständigen Unterlagen zur bankaufsichtlichen Offenlegung 2025 stehen auf der Internetseite der österreichischen Finanzmarktaufsicht zur Verfügung.