Die Die Stromspar GmbH mit Firmensitz Lindleystraße 8, 60314 Frankfurt am Main befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 3. Juli 2026 um 13:15 Uhr unter dem Aktenzeichen 810 IN 1089/26 D-12- die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 127179 eingetragen und wird von Geschäftsführer Alexander Mogwitz vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing aus Frankfurt am Main bestellt. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit können Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam vorgenommen werden. Die Anordnung dient dazu, das vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu sichern und eine Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern.
Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand ist die Die Stromspar GmbH auf die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Energieberatung sowie die Vermittlung und den Vertrieb von Strom- und Gastarifen ausgerichtet. Darüber hinaus umfasst die Geschäftstätigkeit die Beratung von Privat- und Geschäftskunden zu Möglichkeiten der Energieeinsparung, der Optimierung von Energiekosten sowie der Auswahl geeigneter Energieversorgungsverträge. Ergänzend gehören die Vermittlung weiterer energienaher Dienstleistungen und Produkte sowie die Unterstützung beim Anbieterwechsel zum Leistungsangebot.
Das Unternehmen war insbesondere im Bereich der Energiekostenoptimierung tätig und unterstützte Kunden dabei, ihre Strom- und Gaskosten durch Tarifvergleiche und den Wechsel zu alternativen Energieversorgern zu senken. Darüber hinaus bot die Gesellschaft Beratungsleistungen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie Lösungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs an. Das Geschäftsmodell richtete sich sowohl an private Haushalte als auch an Gewerbebetriebe.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die gerichtliche Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird untersuchen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen, ob ausreichendes Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist und ob Möglichkeiten für eine Sanierung oder Fortführung des Unternehmens bestehen. Bis zu einer Entscheidung des Insolvenzgerichts bleiben die angeordneten Sicherungsmaßnahmen bestehen und dienen dem Schutz der Insolvenzmasse sowie der Gläubigerinteressen.