Die Done 51 GmbH mit Firmensitz Kaiserleistraße 51, 63067 Offenbach am Main befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 3. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen 8 IN 461/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 53171 eingetragen und wird von Geschäftsführer Murat Gül vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Ulrich Bert aus Frankfurt am Main. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Die Schuldner der Gesellschaft wurden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu erbringen. Mit diesen Maßnahmen soll die Insolvenzmasse gesichert und eine Benachteiligung der Gläubiger verhindert werden.
Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand ist die Done 51 GmbH im Bereich Gastronomie und Eventbetrieb tätig. Das Unternehmen betreibt gastronomische Einrichtungen und erbringt damit verbundene Dienstleistungen. Hierzu gehören insbesondere der Betrieb von Restaurants, Bars oder vergleichbaren Gastronomiebetrieben sowie die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Ergänzend können Dienstleistungen in den Bereichen Catering, Bewirtung und Eventmanagement zum Leistungsspektrum gehören.
Mit ihrem Standort im Offenbacher Kaiserlei war die Gesellschaft in einem wirtschaftlich bedeutenden Gewerbestandort im Rhein-Main-Gebiet ansässig. Unternehmen dieser Branche sind in besonderem Maße von einer konstanten Auslastung, steigenden Personal- und Energiekosten sowie einem veränderten Konsumverhalten abhängig. Gleichzeitig stellen Investitionen in Ausstattung, Personal und Warenwirtschaft hohe Anforderungen an die Liquidität.
Durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die gerichtliche Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird untersuchen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens möglich ist. Bis zu einer Entscheidung des Insolvenzgerichts gelten die angeordneten Sicherungsmaßnahmen fort und dienen dem Schutz des Gesellschaftsvermögens sowie den Interessen der Gläubiger.