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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Vater & Sohn Brauhaus GmbH in Mönchengladbach angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Vater & Sohn Brauhaus GmbH mit Firmensitz Speicker Straße 3, 41061 Mönchengladbach befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Mönchengladbach hat am 3. Juli 2026 um 11:18 Uhr unter dem Aktenzeichen 33 IN 17/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 18472 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Marc Thönes und Hans-Peter Thönes vertreten.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Natascha Habura aus Düsseldorf bestellt. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht an, dass Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Zudem wurde diese ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Die Schuldner der Gesellschaft wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten. Darüber hinaus untersagte das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt.

Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand betreibt die Vater & Sohn Brauhaus GmbH ein Brauhaus mit Gastronomiebetrieb sowie die Herstellung und den Ausschank von Bier und anderen Getränken. Zum Geschäftsfeld gehören außerdem der Betrieb eines Restaurants, die Bewirtung von Gästen, die Durchführung von Veranstaltungen sowie sämtliche mit dem Gastronomie- und Brauereibetrieb verbundenen Tätigkeiten.

Das Unternehmen war in der Mönchengladbacher Innenstadt als Brauhaus mit eigener Gastronomie bekannt. Zum Angebot gehörten frisch gebraute Bierspezialitäten, regionale Speisen sowie die Ausrichtung von Familienfeiern, Firmenveranstaltungen und anderen gastronomischen Events. Neben dem klassischen Restaurantbetrieb spielte auch der Ausschank eigener Biere eine wichtige Rolle. Damit verband das Unternehmen handwerkliche Braukunst mit einem traditionellen Gastronomiekonzept.

Die Gastronomiebranche steht seit mehreren Jahren unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Steigende Energie-, Personal- und Wareneinsatzkosten sowie ein verändertes Konsumverhalten stellen viele Betriebe vor große Herausforderungen. Gerade Brauhäuser mit eigener Produktion und umfangreicher Gastronomie sind auf eine dauerhaft hohe Auslastung angewiesen, um ihre Fixkosten decken zu können.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird untersuchen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und ob Möglichkeiten bestehen, den Geschäftsbetrieb fortzuführen oder im Rahmen einer Sanierung zu erhalten. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Insolvenzgerichts bleiben die angeordneten Sicherungsmaßnahmen bestehen und dienen dem Schutz der Insolvenzmasse sowie den Interessen der Gläubiger.

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