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OGH macht Ernst: René Benko erstmals rechtskräftig verurteilt – Teilfreispruch aufgehoben

geralt (CC0), Pixabay

Der juristische Druck auf Signa-Gründer René Benko nimmt weiter zu. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch wegen betrügerischer Krida im ersten Strafverfahren rechtskräftig bestätigt. Gleichzeitig hoben die Höchstrichter den Freispruch in einem weiteren Anklagepunkt auf. Damit muss sich das Landesgericht Innsbruck erneut mit dem Fall befassen.

Schuldspruch rechtskräftig

Benko war im Oktober 2025 erstinstanzlich zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seiner Mutter 300.000 Euro schenkte und dieses Vermögen damit seinen Gläubigern entzog.

Der OGH bestätigte diese Bewertung nun ausdrücklich. Die Argumentation der Verteidigung, Benko habe später ohnehin wieder Geld von seiner Mutter erhalten und den Gläubigern sei deshalb kein Schaden entstanden, überzeugte die Richter nicht.

OGH-Senatspräsidentin Christa Hetlinger sprach von einer „Schutzbehauptung“. Eine Schenkung bleibe eine Schenkung – unabhängig davon, ob später weitere Geldflüsse erfolgt seien. Entscheidend sei allein, dass das Geld den Gläubigern in diesem Zeitraum nicht mehr zur Verfügung gestanden habe.

Teilfreispruch muss neu verhandelt werden

Anders entschied der OGH beim zweiten Anklagepunkt. Dabei geht es um eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg.

Das Landesgericht hatte Benko in diesem Punkt freigesprochen. Nach Auffassung des OGH wurde dabei jedoch ein falscher rechtlicher Maßstab angelegt. Die Richter betonten, dass eine Mietvorauszahlung für Gläubiger keinen verwertbaren Gegenwert darstelle. Maßgeblich sei nicht, ob Benko persönlich einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt habe, sondern ob Vermögen den Gläubigern entzogen worden sei.

Hinzu komme, dass die hohe Mietvorauszahlung nach den Feststellungen nicht von der Vermieterin verlangt worden sei, sondern auf Benkos Initiative zurückging. Das Landesgericht muss diesen Anklagepunkt nun erneut verhandeln.

Verteidigung blieb erfolglos

Benkos Anwalt hatte argumentiert, die Geldüberweisung an die Mutter habe das für Gläubiger verfügbare Vermögen nicht geschmälert. Die finanziellen Zuwendungen der Mutter seien stets am jeweiligen Bedarf ihres Sohnes orientiert gewesen. Ohne die Rücküberweisung hätte Benko später lediglich entsprechend weniger Geld erhalten.

Dieser Argumentation folgte der OGH jedoch nicht und bestätigte den Schuldspruch vollständig.

Weitere Verfahren laufen

Mit der Entscheidung ist René Benko erstmals rechtskräftig strafrechtlich verurteilt. Das Strafmaß von zwei Jahren Haft bleibt bestehen.

Die juristische Aufarbeitung der Signa-Pleite ist damit jedoch längst nicht abgeschlossen. In einem zweiten Verfahren wurde Benko Ende 2025 bereits zu weiteren 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Über die dagegen eingelegten Rechtsmittel muss der OGH noch entscheiden.

Darüber hinaus hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) inzwischen eine weitere Anklage gegen den Unternehmer erhoben. Insgesamt laufen im Zusammenhang mit der Insolvenz der Signa-Gruppe derzeit Ermittlungen zu 17 verschiedenen Sachverhaltskomplexen. Dabei richten sich die Untersuchungen nicht nur gegen Benko, sondern auch gegen weitere frühere Führungskräfte des Konzerns. Für alle noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Auch Italien erhebt Anklage

Parallel weiten sich die juristischen Probleme des ehemaligen Immobilienunternehmers auch international aus. Die Staatsanwaltschaft im italienischen Trient hat Anklage gegen Benko und 36 weitere Beschuldigte erhoben. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit mutmaßlich manipulierten öffentlichen Ausschreibungen. Ob es dort zu einem Hauptverfahren kommt, soll eine Vorverhandlung am 23. Oktober klären.

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