Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten auf den Internetseiten geldermannadvisors(.)com sowie dem zugehörigen Kundenportal geldermannadvisors(.)cc. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden über diese Websites ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
03.07.2026
Als Betreiber tritt die Geldermann Advisors LLC auf. Nach den Angaben auf der Website soll das Unternehmen Standorte in Freiburg (Schweiz) und New York (USA) unterhalten. Zudem verweist der Anbieter auf eine angebliche Registrierung bei der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission). Nach Angaben der BaFin besteht eine solche Registrierung jedoch nicht.
Unternehmen, die in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringen, benötigen hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Gleiches gilt für bestimmte Kryptowerte-Dienstleistungen. Dennoch treten immer wieder Anbieter am Markt auf, die diese Leistungen ohne die erforderliche Zulassung anbieten. Ob ein Unternehmen über eine entsprechende Erlaubnis verfügt, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Die Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.