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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Holl Energy Solutions GmbH in Fellbach angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Holl Energy Solutions GmbH mit Firmensitz Blumenstraße 22, 70736 Fellbach befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 2. Juli 2026 um 12:00 Uhr unter dem Aktenzeichen 14 IN 1226/26 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 790297 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Alexander Erba und Bert Fiedler vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Norman Häring aus Stuttgart bestellt. Das Gericht ordnete zugleich einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt beziehungsweise bereits eingeleitete Maßnahmen einstweilen eingestellt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und offene Forderungen ging auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser wurde außerdem ermächtigt, Bankguthaben und Außenstände einzuziehen, Sonderkonten einzurichten und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens sowie die Aussichten auf eine Fortführung des Geschäftsbetriebs als Sachverständiger zu prüfen.

Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand ist die Holl Energy Solutions GmbH auf die Verwaltung eigenen Vermögens sowie den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen ausgerichtet. Im Mittelpunkt stehen dabei Beteiligungen an Gesellschaften, die in den Bereichen Planung, Projektierung und Vertragsabschluss im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien tätig sind. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen in diesen Geschäftsfeldern, auch für verbundene Unternehmen.

Innerhalb der Unternehmensgruppe übernahm die Gesellschaft damit vor allem die Funktion einer Holding- und Beteiligungsgesellschaft. Sie koordinierte Beteiligungen an Projektgesellschaften im Bereich der erneuerbaren Energien und unterstützte diese bei organisatorischen, wirtschaftlichen und administrativen Aufgaben. Der Schwerpunkt lag auf der strategischen Steuerung sowie der Begleitung von Projekten insbesondere im Bereich Photovoltaik und weiterer nachhaltiger Energieerzeugungsanlagen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die entscheidende Prüfungsphase des Insolvenzeröffnungsverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird untersuchen, ob die vorhandene Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht, ob ein gesetzlicher Insolvenzgrund vorliegt und welche Möglichkeiten für eine Sanierung oder Fortführung der Gesellschaft bestehen. Bis zu einer Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleiben die vom Insolvenzgericht angeordneten Sicherungsmaßnahmen bestehen und dienen dem Schutz der Gläubiger sowie der Erhaltung des Gesellschaftsvermögens.

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