Die Freese AG mit Firmensitz Carl-Benz-Straße 29, 28237 Bremen befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Bremen hat mit Beschluss vom 2. Juli 2026 um 13:20 Uhr unter dem Aktenzeichen 507 IN 16/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Die Aktiengesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 21549 HB eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch die Vorstandsmitglieder Harald Stöhr und Rainer Wohlers.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Malte Köster aus Bremen. Gleichzeitig wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Damit können Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam vorgenommen werden. Außerdem wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten. Mit diesen Maßnahmen soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens verschlechtert.
Die Freese AG zählt zu den traditionsreichen Ingenieur- und Softwareunternehmen Norddeutschlands. Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand entwickelt und vertreibt die Gesellschaft Softwarelösungen und IT-Systeme sowie Ingenieur- und Beratungsleistungen, insbesondere für die Bereiche Wasserwirtschaft, Umwelttechnik, Infrastruktur, kommunale Verwaltung und öffentliche Auftraggeber. Darüber hinaus gehören die Planung und Realisierung technischer Projekte, die Entwicklung branchenspezifischer Fachsoftware sowie Schulungs-, Wartungs- und Supportleistungen zum Leistungsspektrum.
Im Laufe ihrer Unternehmensentwicklung hat sich die Freese AG insbesondere mit digitalen Lösungen für die Wasser- und Abwasserwirtschaft, Geoinformationssysteme, kommunale Fachanwendungen und Infrastrukturmanagement einen Namen gemacht. Neben der Entwicklung eigener Software bot das Unternehmen Ingenieurleistungen für Wasserbau, Hochwasserschutz, Entwässerungssysteme sowie Umwelt- und Klimaschutzprojekte an. Zu den Kunden zählten Kommunen, Wasserverbände, öffentliche Einrichtungen, Ingenieurbüros und Unternehmen aus der Ver- und Entsorgungswirtschaft.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird insbesondere untersuchen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und ob Möglichkeiten für eine Sanierung oder Fortführung des Geschäftsbetriebs bestehen. Bis zu einer Entscheidung des Insolvenzgerichts bleiben die angeordneten Sicherungsmaßnahmen bestehen und dienen dem Schutz der Insolvenzmasse sowie der Gläubigerinteressen.