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Evlogiev Solar GmbH & Co. KG ist rechtskräftig mangels Masse gescheitert

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Insolvenzverfahren der Evlogiev Solar GmbH & Co. KG mit Firmensitz Luitpoldstraße 5, 67166 Otterstadt ist endgültig gescheitert. Der Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 22. Juli 2025 unter dem Aktenzeichen 3 f IN 388/24 Sp, mit dem der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wurde, ist inzwischen rechtskräftig.

Die Gesellschaft war im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein unter HRA 62260 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin war die Evlogiev SL Verwaltungs GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Vladislav Kirilov Evlogiev. Den Insolvenzantrag hatte die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland als Gläubigerin gestellt.

Das Insolvenzgericht stellte ausdrücklich fest, dass die Gesellschaft sowohl zahlungsunfähig (§ 17 InsO) als auch überschuldet (§ 19 InsO) war. Dennoch konnte kein Insolvenzverfahren eröffnet werden, weil die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichten, um selbst die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der Antrag wurde deshalb gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen.

Grundlage der Entscheidung war ein Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen Rechtsanwalt Olaf Spiekermann. Danach verfügte die Gesellschaft über kein frei verwertbares Aktivvermögen, während sich die Verbindlichkeiten auf mindestens 28.718,71 Euro beliefen. Gleichzeitig kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass keine positive Fortführungsprognose mehr bestand. Die voraussichtlichen Kosten eines Insolvenzverfahrens wurden mit 4.830,38 Euro beziffert und konnten mangels vorhandener Masse nicht gedeckt werden. Auch die antragstellende Krankenkasse verzichtete darauf, durch einen Kostenvorschuss die Durchführung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.

Als weitere Folge ordnete das Gericht die Eintragung der Gesellschaft in das zentrale Schuldnerverzeichnis an. Gleichzeitig wurden die bereits im November 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand war die Evlogiev Solar GmbH & Co. KG auf die Planung, Errichtung, den Betrieb sowie die Vermarktung von Photovoltaikanlagen und weiteren Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgerichtet. Zum Tätigkeitsbereich gehörten außerdem Projektentwicklung, Investitionen in Solarenergieanlagen sowie deren technische und wirtschaftliche Betreuung. Ziel des Unternehmens war die Erzeugung und Vermarktung von Strom aus regenerativen Energiequellen.

Mit der nun eingetretenen Rechtskraft ist das Verfahren endgültig abgeschlossen. Die gerichtliche Feststellung der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung bleibt bestehen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, findet auch keine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens statt. Der Fall verdeutlicht, dass ein Unternehmen trotz bestehender Insolvenzgründe nicht in ein reguläres Insolvenzverfahren gelangt, wenn selbst die hierfür erforderlichen Verfahrenskosten nicht aus der vorhandenen Vermögensmasse gedeckt werden können.

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