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FMA Liechtenstein erweitert Kryptobefugnisse der Kaiser Partner Privatbank AG nach MiCAR
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FMA Liechtenstein erweitert Kryptobefugnisse der Kaiser Partner Privatbank AG nach MiCAR

geralt (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat bekannt gegeben, dass die Kaiser Partner Privatbank AG mit Sitz in Vaduz seit dem 29. Juni 2026 über eine Berechtigung nach Artikel 60 Absatz 1 der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) verfügt. Damit darf die Privatbank mehrere regulierte Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen.

Die Mitteilung wurde am 2. Juli 2026 im Bereich „Aufsicht und Regulierung“ veröffentlicht.

Vier Kryptowerte-Dienstleistungen zugelassen

Mit der neuen Berechtigung darf die Kaiser Partner Privatbank AG, eingetragen unter der liechtensteinischen Registernummer FL-0001.018.213-7, künftig folgende Dienstleistungen im Bereich der Kryptowerte anbieten:

  • Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden,
  • Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden,
  • Portfolioverwaltung von Kryptowerten,
  • Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden.

Die Zulassung erfolgt auf Grundlage von Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR).

MiCAR schafft einheitlichen Rechtsrahmen

Mit der MiCAR-Verordnung hat die Europäische Union erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte und entsprechende Dienstleistungen geschaffen. Ziel ist es, den Anlegerschutz zu stärken, die Marktintegrität zu verbessern und europaweit einheitliche Zulassungs- und Aufsichtsstandards zu etablieren.

Liechtenstein wendet die Verordnung im Rahmen seiner Einbindung in den Europäischen Wirtschaftsraum an.

Ausbau des regulierten Kryptogeschäfts

Die aktuelle Genehmigung ermöglicht der Kaiser Partner Privatbank AG, ihr Angebot im Bereich digitaler Vermögenswerte innerhalb des bestehenden regulatorischen Rahmens auszubauen. Die Bank darf die genehmigten Kryptowerte-Dienstleistungen nun offiziell gegenüber ihren Kunden erbringen.

Fazit

Mit der Erteilung der MiCAR-Berechtigung erweitert die FMA Liechtenstein den regulatorischen Handlungsspielraum der Kaiser Partner Privatbank AG. Seit dem 29. Juni 2026 ist das Institut befugt, vier zentrale Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten und damit sein Geschäft im Bereich digitaler Vermögenswerte unter dem europäischen MiCAR-Regelwerk weiter auszubauen.

 

Hier die FMA Liechtenstein Mitteilung:

Berechtigung nach Art. 60 MiCAR

02.07.26 Aufsicht und Regulierung

Die Kaiser Partner Privatbank AG, Vaduz (FL-0001.018.213-7), ist gemäss Art. 60 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) seit 29. Juni 2026 berechtigt folgenden Kryptowerte‑Dienstleistungen zu erbringen:

 

  • die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden,
  • Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden,
  • Portfolioverwaltung von Kryptowerten sowie
  • Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden.
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