Die schwarz-rote Bundesregierung will das Arbeitsrecht bei Krankmeldungen grundlegend verschärfen. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sollen Beschäftigte künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen müssen. Gleichzeitig soll die während der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wieder abgeschafft werden.
Die Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Pakets zur Stärkung der Wirtschaft und sollen nach Angaben der Koalition dazu beitragen, die zuletzt stark gestiegenen krankheitsbedingten Fehlzeiten in deutschen Unternehmen einzudämmen.
Einheitliche Regel statt Ermessensspielraum
Bislang schreibt das Entgeltfortzahlungsgesetz vor, dass Arbeitnehmer spätestens am vierten Kalendertag ihrer Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen. Arbeitgeber dürfen allerdings schon heute im Einzelfall oder generell verlangen, dass die AU bereits am ersten Krankheitstag eingereicht wird.
Diese bisherige Ermessensregel soll künftig bundesweit zum Regelfall werden. Damit wären alle Beschäftigten verpflichtet, bereits am ersten Tag ihrer Erkrankung einen Arzt aufzusuchen oder sich ärztlich untersuchen zu lassen.
Telefonische Krankschreibung soll entfallen
Zusätzlich plant die Koalition das Aus für die telefonische Krankschreibung. Diese war zunächst während der Corona-Pandemie eingeführt worden, um Arztpraxen zu entlasten und Infektionsrisiken zu senken. Später wurde sie dauerhaft für bestimmte leichte Atemwegserkrankungen ermöglicht.
Nach den Plänen von Union und SPD soll künftig grundsätzlich wieder eine persönliche ärztliche Untersuchung Voraussetzung für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sein.
Hohe Krankenstände als Begründung
Die Bundesregierung verweist auf die anhaltend hohen Fehlzeiten in der deutschen Wirtschaft. Arbeitgeberverbände hatten in den vergangenen Monaten wiederholt kritisiert, Deutschland verzeichne im internationalen Vergleich besonders viele Krankheitstage und forderten eine Überprüfung der geltenden Krankschreibungsregeln.
Mit der Pflicht zur AU ab dem ersten Tag und dem Wegfall der telefonischen Krankschreibung soll nach Auffassung der Koalition möglichen Missbrauchsfällen entgegengewirkt und die Verlässlichkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gestärkt werden.
Ärzte warnen vor mehr Bürokratie
Die angekündigten Änderungen dürften jedoch auf Widerstand stoßen. Ärzteverbände hatten bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass eine Abschaffung der telefonischen Krankschreibung die Hausarztpraxen erheblich zusätzlich belasten könnte. Gerade bei leichten Erkältungen oder grippalen Infekten müssten Patienten wieder persönlich erscheinen, obwohl dies medizinisch häufig nicht erforderlich sei und das Ansteckungsrisiko in den Wartezimmern erhöhe.
Auch Gewerkschaften dürften die Pläne kritisch begleiten und darauf verweisen, dass die große Mehrheit der Beschäftigten ihre Krankschreibungen ordnungsgemäß nutzt.
Inkrafttreten noch offen
Die beschlossenen Maßnahmen sind zunächst politische Eckpunkte. Für ihre Umsetzung sind Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht erforderlich, die noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden müssen. Einen konkreten Termin für das Inkrafttreten der neuen Regeln hat die Bundesregierung bislang nicht genannt. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wären Millionen Beschäftigte in Deutschland von den Änderungen betroffen.