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Gericht stärkt Bankkunden: C24 muss nach Kontosperre Prozesskosten tragen

geralt (CC0), Pixabay

Die C24 Bank hat in einem Rechtsstreit um eine Kontosperre nach einem Geldwäscheverdacht eine Niederlage vor dem Landgericht Frankfurt am Main erlitten. Nach Angaben der klagenden Kanzlei muss die Bank die Kosten des Gerichtsverfahrens übernehmen, weil sie ein Konto auch nach dem Wegfall des behördlichen Geldwäscheverdachts weiter gesperrt hatte.

Geldwäscheverdacht ausgeräumt – Konto blieb dennoch gesperrt

Auslöser des Falls war eine angekündigte Auslandsüberweisung über rund 45.830 Euro, die der Kunde seiner Bank im August 2025 gemeldet hatte. Daraufhin wurde eine Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz abgegeben. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg untersagte zunächst Transaktionen über das Konto.

Anfang Februar 2026 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren jedoch ein und hob die Sperrverfügung auf. Trotzdem erhielt der Kunde nach Darstellung der klagenden Kanzlei weiterhin keinen Zugriff auf sein Guthaben. Erst nachdem Klage erhoben worden war, kündigte die Bank das Konto und zahlte Ende April 2026 rund 45.982 Euro aus.

Bank muss Verfahrenskosten tragen

Da das Guthaben während des laufenden Prozesses ausgezahlt wurde, erklärte der Kläger den Rechtsstreit für erledigt. Das Gericht entschied dennoch, dass die C24 Bank die Kosten des Verfahrens übernehmen muss. Nach Auffassung des Gerichts wäre die Klage zum Zeitpunkt ihrer Erhebung erfolgreich gewesen, da die Bank nach Aufhebung der behördlichen Sperre nicht mehr berechtigt gewesen sei, das Guthaben zurückzuhalten.

Entscheidung mit Signalwirkung

Der Fall zeigt, dass Geldwäscheverdachtsmeldungen zwar vorübergehende Kontosperren rechtfertigen können. Enden die behördlichen Maßnahmen jedoch, müssen Banken die Verfügung grundsätzlich unverzüglich wieder aufheben. Andernfalls drohen gerichtliche Verfahren und die Pflicht, die Prozesskosten zu tragen.

Wichtig: Die Darstellung beruht auf einem von der klagenden Kanzlei veröffentlichten Rechtstipp. Eine vollständige Urteilsbegründung oder ein veröffentlichter Gerichtsbeschluss liegen bislang nicht vor. Die Entscheidung ist daher im Kontext des konkreten Einzelfalls zu betrachten.

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