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Mehr Schutz vor Pfändungen: Höhere Freibeträge gelten ab 1. Juli 2026

joaogbjunior (CC0), Pixabay

Für überschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es ab dem 1. Juli 2026 eine wichtige Entlastung. Mit der turnusmäßigen Anpassung der Pfändungsfreigrenzen steigt der unpfändbare Grundbetrag. Dadurch bleibt Schuldnern künftig ein größerer Teil ihres Einkommens für den Lebensunterhalt erhalten.

Nach den neuen Regelungen beginnt die Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen künftig erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.590 Euro. Wer gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, profitiert von noch höheren Freibeträgen. Bei einer unterhaltsberechtigten Person liegt die Pfändungsgrenze beispielsweise erst bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.190 Euro. Für weitere Unterhaltsberechtigte erhöhen sich die Freibeträge entsprechend.

Die neuen Grenzen gelten für Einkommen, das ab dem 1. Juli 2026 ausgezahlt wird. Arbeitgeber sind verpflichtet, die geänderten Pfändungsfreibeträge bei bestehenden Lohnpfändungen oder Lohnabtretungen automatisch zu berücksichtigen. Beschäftigte müssen hierfür in der Regel nichts unternehmen.

Auch Inhaber eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) profitieren von der gesetzlichen Anpassung. Kreditinstitute müssen sowohl den allgemeinen Sockelfreibetrag als auch die Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen automatisch erhöhen. Neue Bescheinigungen sind in den meisten Fällen nicht erforderlich.

Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn der unpfändbare Betrag zuvor individuell durch ein Gericht oder eine Vollstreckungsbehörde festgelegt wurde. In diesen Fällen erfolgt die Anpassung nicht automatisch. Betroffene müssen selbst einen Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht oder bei der jeweiligen Vollstreckungsbehörde stellen, damit auch sie von den erhöhten Freibeträgen profitieren können.

Die Verbraucherzentrale Sachsen weist darauf hin, dass die neuen Pfändungsfreigrenzen vielen überschuldeten Haushalten mehr finanziellen Spielraum verschaffen. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten könne dies dazu beitragen, die laufenden Ausgaben für Miete, Energie oder Lebensmittel besser bewältigen zu können.

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