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BaFin rügt Jahresabschluss von Mutares wegen unvollständiger Angaben

IO-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Fehler im Jahresabschluss der Mutares SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt. Nach Angaben der Finanzaufsicht fehlte im veröffentlichten Abschluss ein gesetzlich vorgeschriebener Hinweis zur Laufzeit von Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Konkret hatte Mutares Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt 328 Millionen Euro ausgewiesen. Davon entfielen jedoch 202 Millionen Euro auf Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Dieser Umstand wurde im Jahresabschluss nicht gesondert kenntlich gemacht, obwohl dies nach den gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften vorgeschrieben ist.

Die Angabe zur Restlaufzeit gilt als wichtige Information für Investoren, weil sie Rückschlüsse auf die kurzfristige Liquiditätslage eines Unternehmens zulässt. Fehlt dieser Hinweis, kann die finanzielle Situation aus Sicht von Anlegern unvollständig dargestellt werden.

Bei den betroffenen Forderungen handelt es sich um Ansprüche gegenüber verbundenen Unternehmen aus dem Beteiligungsportfolio des Private-Equity-Investors Mutares.

Die BaFin betont, dass das Bilanzkontrollverfahren mit der Feststellung dieses Rechnungslegungsfehlers abgeschlossen ist. Aussagen über die wirtschaftliche Lage oder die Werthaltigkeit der Forderungen trifft die Behörde damit ausdrücklich nicht. Beanstandet wurde ausschließlich die unvollständige Darstellung im Jahresabschluss.

Seit Anfang 2022 ist die BaFin allein für die Bilanzkontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen in Deutschland zuständig. Werden Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften festgestellt, veröffentlicht die Aufsicht diese, um für Transparenz am Kapitalmarkt zu sorgen und das Vertrauen der Anleger in die Finanzberichterstattung zu stärken.

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