Eine Kündigung des Kredits durch die Bank trifft viele Betroffene völlig unerwartet. Plötzlich drohen hohe Rückzahlungsforderungen, finanzielle Engpässe oder sogar der Verlust einer Immobilienfinanzierung. Doch eine Kreditkündigung ist keineswegs automatisch wirksam. Darauf weist Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, in einem aktuellen Rechtstipp hin.
Ob eine Bank einen Kredit kündigen darf, hängt maßgeblich von der Art des Darlehens und den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab. Verbraucher genießen dabei deutlich stärkeren Schutz als gewerbliche Kreditnehmer.
Feste Laufzeiten schützen Verbraucher
Bei klassischen Verbraucherdarlehen – etwa Ratenkrediten oder Immobilienfinanzierungen mit vereinbarter Laufzeit – ist eine ordentliche Kündigung durch die Bank grundsätzlich ausgeschlossen. Lediglich bei Krediten ohne feste Laufzeit kann das Kreditinstitut ordentlich kündigen, muss dabei jedoch eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten einhalten.
Deutlich häufiger greifen Banken zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Doch auch hierfür gelten strenge gesetzliche Anforderungen. So müssen Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug sein und bestimmte Rückstandsschwellen überschreiten. Bei Immobilienkrediten liegt diese Schwelle bereits bei 2,5 Prozent des Darlehensbetrags. Zudem muss die Bank dem Kunden zuvor eine Nachfrist einräumen und auf Möglichkeiten einer Schuldnerberatung hinweisen.
Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, kann die Kündigung unwirksam sein.
Für Unternehmen gelten andere Regeln
Bei gewerblichen Darlehen sind die gesetzlichen Schutzvorschriften weniger umfangreich. Zwar sind auch hier Darlehen mit fester Laufzeit grundsätzlich nicht ordentlich kündbar, bei offenen Kreditlinien oder Kontokorrentkrediten bestehen jedoch größere Kündigungsmöglichkeiten.
Eine fristlose Kündigung setzt regelmäßig einen wichtigen Grund voraus. Dazu zählen insbesondere erhebliche Zahlungsschwierigkeiten, eine deutliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder schwerwiegende Vertragsverletzungen. Die Bank muss diese Gründe jedoch nachweisen können.
Selbst bei berechtigten Interessen gilt der Grundsatz von Treu und Glauben. Hat eine Bank beispielsweise über Jahre Zahlungsrückstände geduldet und kündigt plötzlich ohne Vorwarnung, kann dies im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein.
Nach einer Kündigung zählt jede Frist
Wer ein Kündigungsschreiben erhält, sollte keinesfalls überhastet reagieren. Experten raten davon ab, aus Angst sofort Zahlungen zu leisten oder vorschnell Vereinbarungen zu unterschreiben. Dadurch könnten wichtige Rechte verloren gehen.
Ebenso wichtig ist es, sämtliche Vertragsunterlagen, Kontoauszüge und den gesamten Schriftverkehr mit der Bank vollständig zu sichern. Da nach einer Kreditkündigung häufig kurze Fristen laufen, sollten Betroffene schnell prüfen lassen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ausgesprochen wurde.
Rechtliche Prüfung kann entscheidend sein
Ob eine Kündigung Bestand hat, lässt sich nur anhand der konkreten Vertragsunterlagen beurteilen. Pauschale Aussagen seien nach Einschätzung von Fachleuten nicht möglich.
Fest steht jedoch: Eine Kreditkündigung bedeutet nicht zwangsläufig das Ende der Finanzierung. Wer seine Rechte kennt und frühzeitig rechtlichen Rat einholt, kann seine Verhandlungsposition gegenüber der Bank deutlich verbessern und unter Umständen erfolgreich gegen eine unberechtigte Kündigung vorgehen.