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FMA warnt vor „Zuverlässiger Kredit“ – Anbieter besitzt keine Erlaubnis für Kreditgeschäfte

betexion (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt Verbraucher vor Angeboten des Anbieters „Zuverlässiger Kredit“. Nach Angaben der Behörde verfügt das Unternehmen über keine Erlaubnis, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich anzubieten. Die Warnung wurde am 29. Juni 2026 veröffentlicht.

Nach Angaben der FMA tritt der Anbieter über die Internetseite „zuverlassigerkredit.com“ sowie per E-Mail auf und gibt als Unternehmenssitz Köln an. Nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde ist das Unternehmen jedoch nicht berechtigt, Kreditgeschäfte nach dem österreichischen Bankwesengesetz anzubieten.

Worum geht es?

Wer in Österreich gewerblich Kredite vergeben oder andere Bankgeschäfte anbieten möchte, benötigt dafür eine behördliche Zulassung der Finanzmarktaufsicht. Fehlt diese Erlaubnis, darf das Unternehmen entsprechende Finanzdienstleistungen nicht anbieten.

Mit ihrer Warnung macht die FMA darauf aufmerksam, dass Verbraucher bei Angeboten des Anbieters besondere Vorsicht walten lassen sollten. Eine fehlende Zulassung bedeutet zwar nicht automatisch, dass ein Betrug vorliegt, sie ist jedoch ein wichtiges Warnsignal. Kunden haben in solchen Fällen nicht den Schutz, der bei beaufsichtigten Finanzinstituten gilt.

Verbraucher sollten Angebote genau prüfen

Gerade im Internet werben zahlreiche Anbieter mit schnellen Kreditzusagen, geringen Voraussetzungen oder besonders günstigen Konditionen. Verbraucher sollten deshalb vor Vertragsabschlüssen überprüfen, ob das Unternehmen tatsächlich über die erforderliche Zulassung verfügt. Die FMA führt hierfür eine Unternehmensdatenbank mit allen in Österreich zugelassenen Finanzinstituten.

Wer bereits persönlichen Kontakt mit dem Anbieter hatte oder Unterlagen übermittelt hat, sollte sämtliche E-Mails und Dokumente sorgfältig aufbewahren und bei Zweifeln keine weiteren Zahlungen leisten oder persönliche Daten preisgeben, bevor die Seriosität des Angebots geklärt ist.

Die Warnung der Finanzmarktaufsicht basiert auf § 4 Absatz 7 des österreichischen Bankwesengesetzes und dient dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor unerlaubten Finanzdienstleistungen.

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