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Verspätete Aktienmeldung: Österreichische Finanzaufsicht verhängt Geldstrafe gegen Aufsichtsratsmitglied

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen ein Aufsichtsratsmitglied einer börsennotierten Gesellschaft eine Geldstrafe von 3.000 Euro verhängt. Grund ist eine verspätete Meldung sogenannter Eigengeschäfte, die nach den europäischen Marktmissbrauchsvorschriften innerhalb einer festgelegten Frist angezeigt werden müssen.

Nach Angaben der FMA hatte das Aufsichtsratsmitglied mehrere sogenannte Directors‘-Dealings-Meldungen nicht rechtzeitig übermittelt. Die Mitteilung hätte spätestens drei Geschäftstage nach dem jeweiligen Geschäft sowohl an die Finanzmarktaufsicht als auch an das betroffene Unternehmen erfolgen müssen. Das Straferkenntnis ist inzwischen rechtskräftig.

Worum geht es bei Directors‘ Dealings?

Als Directors‘ Dealings werden Wertpapiergeschäfte von Führungskräften eines börsennotierten Unternehmens bezeichnet. Dazu zählen unter anderem Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie ihnen nahestehende Personen. Kaufen oder verkaufen sie Aktien oder andere Finanzinstrumente ihres eigenen Unternehmens, müssen diese Transaktionen gemeldet werden.

Die Meldepflicht dient dem Anlegerschutz und soll für Transparenz an den Kapitalmärkten sorgen. Investoren können dadurch nachvollziehen, wann Unternehmensinsider Wertpapiere ihres eigenen Unternehmens handeln. Solche Geschäfte können von Marktteilnehmern als Hinweis auf die Einschätzung der Unternehmensentwicklung gewertet werden.

Fristen sind verbindlich

Die Verpflichtung ergibt sich aus der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR). Danach müssen meldepflichtige Eigengeschäfte innerhalb von drei Geschäftstagen sowohl der zuständigen Aufsichtsbehörde als auch dem Emittenten gemeldet werden.

Die Einhaltung dieser Fristen ist unabhängig von der Größe oder dem Wert der Transaktion verpflichtend. Verstöße können von den Aufsichtsbehörden mit Geldbußen geahndet werden.

Signal für Unternehmensorgane

Mit der rechtskräftigen Sanktion macht die FMA deutlich, dass sie Verstöße gegen die Meldepflicht konsequent verfolgt. Auch wenn die Geldstrafe im vorliegenden Fall vergleichsweise moderat ausfällt, unterstreicht die Entscheidung die Bedeutung einer fristgerechten Erfüllung kapitalmarktrechtlicher Pflichten.

Für Mitglieder von Vorständen und Aufsichtsräten bedeutet dies, interne Meldeprozesse sorgfältig zu organisieren und gesetzliche Fristen strikt einzuhalten. Bereits formale Versäumnisse können zu aufsichtsrechtlichen Konsequenzen führen.

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